Fragen Vorstellungsgespräch

Dürfen Sie als Arbeitgeber alles im Vorstellungsgespräch fragen?

Obwohl Fragen im Vorstellungsgespräch das Unternehmen und den Bewerber näherbringen, dürfen potenzielle Arbeitgeber nicht jede beliebige Frage stellen. Sämtliche Fragestellungen sollten darauf abzielen, ein möglichst umfassendes Bild des Interessenten zu schaffen. Zudem müssen die erfragten Informationen im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis und die Leistungsbereitschaft von Interesse sein. Während Fragen über die bisherige Laufbahn kein Problem sind, müssen gesundheitliche Themen außen vor bleiben. Dennoch gibt es auch hierbei Ausnahmen: Nämlich dann, wenn solch personenbezogene Daten für die Ausübung des Berufs unabdingbar sind.

Der Ablauf: Wie Sie ein gutes Vorstellungsgespräch führen

Damit ein Vorstellungsgespräch zum Erfolg für beide Seiten wird, darf die richtige Vorbereitung nicht fehlen.

Vorbereitung

Fragen im Vorstellungsgespräch wollen vorbereitet sein. Dasselbe gilt für die Rahmenbedingungen: Am besten ist es, direkt einen Raum zu buchen und mögliche Störgeräusche zu beseitigen. Zusätzlich ist es sinnvoll, bereits im Vorfeld den Ablauf des Bewerbungsgespräches mit allen Teilnehmern abzustimmen.

Begrüßung

Egal wie gefasst der Bewerber auf den ersten Blick wirkt: Es spielt immer eine gewisse Nervosität mit. Es ist deshalb sinnvoll, dem Bewerber ein wenig Zeit zu geben. Mit einem gelungenen Small Talk können Arbeitgeber diese Hürde jedoch überwinden.

Diese Fragen stellen

Im nächsten Schritt geht es im Vorstellungsgespräch um Fragen und Antworten. Zunächst erfolgt das eigentliche Interview, anschließend bleibt genügend Zeit für eine Fragerunde. Während dieses Parts sollte ein offenes Gespräch stattfinden, das im Idealfall das ehrliche Interesse beider Seiten bekundet.

Fragen im Vorstellungsgespräch sollten in erster Linie so gestellt werden, dass sie einen ausgewogenen Dialog ermöglichen. Außerdem sollten sie keine Themen betreffen, die sich problemlos den Bewerbungsunterlagen entnehmen lassen. Besser ist es, nach der letzten großen Herausforderung oder den Aufgaben im vorherigen Job zu fragen. Ebenfalls interessant ist, wo sich der Mitarbeiter in fünf Jahren sieht und was ihn oder sie dazu veranlasst hat, sich auf diese Stelle zu bewerben.

Übrigens: Es ist durchaus sinnvoll, Notizen während der Fragen im Vorstellungsgespräch anzufertigen. Anschließend muss der Datenschutz am Arbeitsplatz jedoch gewahrt bleiben. Das bedeutet, die Unterlagen sollten ebenso gut geschützt werden wie die Informationen bereits angestellter Mitarbeiter, um Datenschutzverstöße zu vermeiden. Denn auch für die Verarbeitung persönlicher Daten von Bewerbern gelten die DSGVO Betroffenenrechte.

Bei der Einhaltung des Datenschutzes ist unsere Datenschutzberatung behilflich. Ein externer Datenschutzbeauftragter kümmert sich eigenständig und unabhängig um die Umsetzung der für das Unternehmen relevanten datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Das Unternehmen vorstellen

Neben den allgemeinen Fragen im Vorstellungsgespräch ist es sinnvoll, dem Bewerber einen Überblick über die Firma zu bieten. Wichtig sind sämtliche Informationen zu der ausgeschriebenen Stelle, mögliche Besonderheiten, Aufstiegschancen und vorhandene Benefits. Zusätzlich interessieren sich Bewerber meist für die Unternehmenskultur und die Kernarbeitszeiten.

Abschluss und Nachbearbeitung

Sind alle Fragen im Vorstellungsgespräch gestellt und beantwortet, ist das Gespräch beendet. Das ist der richtige Zeitpunkt, um die Rahmenbedingungen zu wiederholen und über das weitere Vorgehen aufzuklären. Ist der Kandidat verabschiedet, beginnt die Nachbereitung. Dabei können Arbeitgeber die Grundstimmung ermitteln und erste Vergleiche zu Mitbewerbern anstellen.

Das sind die Ausnahmen

Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch betreffen sämtliche Fragestellungen, die nichts mit der eigentlichen Tätigkeit zu tun haben. Während die Religion eines Bewerbers in einer kirchlichen Einrichtung relevant ist, besteht in der freien Marktwirtschaft kein begründetes Interesse an der Antwort. Es gibt also einige Fragen im Vorstellungsgespräch, die von der jeweiligen Situation und der ausgeschriebenen Position abhängen.

  • Die Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ist diese Information für die Anwendung von Tarifverträgen notwendig, darf sie jedoch gestellt werden.
  • Auch die Frage nach den persönlichen Vermögensverhältnissen oder Lohnpfändungen ist nur dann erlaubt, wenn es sich um eine Anstellung mit umfangreichen Verfügungsbefugnissen handelt.
  • Fragen im Vorstellungsgespräch nach Vorstrafen sind ebenfalls nur dann zulässig, wenn sich andernfalls ein Nachteil für die Firma daraus ergeben könnte.

Dürfen potenzielle Arbeitnehmer lügen?

Die Grundlage für eine gelungene geschäftliche Beziehung ist gegenseitiges Vertrauen: Deshalb sollten Bewerber die Fragen im Vorstellungsgespräch offen und aufrichtig beantworten. Allerdings gibt es Thematiken, die sich außerhalb vom Fragerecht des Arbeitgebers bewegen. Auf sehr private oder intime Fragen können potenzielle Arbeitnehmer die Antwort verweigern oder sie unwahrheitsgemäß beantworten. Ein rechtlicher Nachteil bei ohnehin unrechtmäßigen Fragestellungen entsteht dem Bewerber dadurch nicht.

 

Bild: AdobeStock_364843654, kerkezz

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