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Whistleblowing Richtlinie

Whistleblowing Richtlinie: Was gilt für Arbeitgeber ab Dezember?

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Personenbezogene Daten direkt nach der Kündigung zu löschen, erscheint grundlegend richtig. Das ist jedoch keineswegs der Fall. Denn die DSGVO legt fest, dass Daten gespeichert werden dürfen, solange sie eine Zweckbindung erfüllen und rechtmäßig aufbewahrt werden. Das bedeutet: Personenbezogene Daten unterliegen erst dann der Pflicht zur Datenlöschung, wenn der Zweck ihrer Speicherung nicht länger besteht.

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Krankendaten

Krankendaten von Mitarbeitern: Das müssen Arbeitgeber beachten!

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Personenbezogene Daten direkt nach der Kündigung zu löschen, erscheint grundlegend richtig. Das ist jedoch keineswegs der Fall. Denn die DSGVO legt fest, dass Daten gespeichert werden dürfen, solange sie eine Zweckbindung erfüllen und rechtmäßig aufbewahrt werden. Das bedeutet: Personenbezogene Daten unterliegen erst dann der Pflicht zur Datenlöschung, wenn der Zweck ihrer Speicherung nicht länger besteht.

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Geschäftsdaten: Wie sicher ist Datenübertragung im Internet?

Geschäftsdaten: Wie sicher ist Datenübertragung im Internet?

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Personenbezogene Daten direkt nach der Kündigung zu löschen, erscheint grundlegend richtig. Das ist jedoch keineswegs der Fall. Denn die DSGVO legt fest, dass Daten gespeichert werden dürfen, solange sie eine Zweckbindung erfüllen und rechtmäßig aufbewahrt werden. Das bedeutet: Personenbezogene Daten unterliegen erst dann der Pflicht zur Datenlöschung, wenn der Zweck ihrer Speicherung nicht länger besteht.

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Das erste Millionenbußgeld wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO!

(Fast) Das erste Millionenbußgeld wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO!

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DSGVO-Urteil: Anlass für das Bußgeldverfahren war eine Strafanzeige eines Kunden eines Telekommunikationsdienstleisters wegen Nachstellung. Dessen ehemalige Lebensgefährtin hatte über das Callcenter des Telekommunikationsdienstleisters die neue Telefonnummer ihres Ex-Partners erfragt, indem sie sich als dessen Ehefrau ausgegeben hatte.

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