DSGVO Betroffenenrechte

Welche Betroffenenrechte gelten in der DSGVO?

Die Datenschutzgrundverordnung definiert, welche Rechte den betroffenen Personen zustehen. Gleichzeitig legt sie fest, wie man sie bei den Verantwortlichen geltend macht. Dabei umfassen die DSGVO Betroffenenrechte verschiedene Aspekte für die Verarbeitung persönlicher Daten:

1. Das Auskunftsrecht

Sobald ein Unternehmen personenbezogene Daten speichert, gelten die DSGVO Betroffenenrechte. In diesem Fall hat die betroffene Person Anrecht auf folgende Informationen:

  • Welche Daten werden gespeichert?
  • Wie werden die persönlichen Dateninhalte weiterverarbeitet?

Fordert der Verantwortliche diese Informationen an, muss er gemäß Betroffenenrechte eine Kopie mit den jeweiligen Daten bereitstellen.

2. Das Recht auf Berichtigung

Verarbeitete Personendaten müssen sachlich richtig sein. Deshalb ermöglichen es die Betroffenenrechte, eine Berichtigung zu verlangen. Zusätzlich ist es möglich, die Vervollständigung der Daten zu fordern.

3. Das Recht auf Löschung

Ein neuer Bestandteil der Betroffenenrechte ist, dass Betroffene das „Recht auf Vergessenwerden“ einfordern können. Allerdings gelten in diesem Fall spezielle Regelungen, sodass es nicht immer möglich ist, diesen Teil der Betroffenenrechte in Anspruch zu nehmen.

4. Das Recht auf Datenübertragbarkeit

Wer seinen Anbieter wechseln möchte, profitiert von diesem Aspekt der Betroffenenrechte. Der Grund dafür ist, dass er die Kontrolle über die eigenen Daten stärkt. Um die Informationen anschließend zu übertragen, müssen sie vom zuvor Verantwortlichen in einem gängigen Format bereitgestellt werden. Dazu gehören beispielsweise die Cloud oder der USB-Stick.

Neben diesen grundlegenden Rechten bietet die neue Datenschutzgrundverordnung weitere Vorteile für die Betroffenen. So gelten beispielsweise das Widerspruchsrecht wie auch die Einschränkung der Datenverarbeitung.

Was droht Unternehmen bei Nichtachtung der DSGVO Betroffenenrechte?

Datenschutzverstöße, die gegen die Vorschriften der DSGVO sind, muss die Organisation sofort richtigstellen. Denn: Sobald eine betroffene Person ihre Betroffenenrechte geltend macht, besteht umgehender Handlungsbedarf. Wird beispielsweise angefragt, welche personenbezogenen Daten über die Person gespeichert werden, gilt es, sämtliche relevanten Informationen fristgerecht weiterzugeben.

Sollte das Unternehmen nicht auf diese Forderung reagieren – oder in unzureichender Form – drohen Konsequenzen. Das gilt auch für den Datenschutz am Arbeitsplatz, da selbst Mitarbeiter einer Firma ein Anrecht auf diese Informationen haben. Sollte sich die Person an die Aufsichtsbehörde oder einen Rechtsanwalt wenden, ist meist mit folgenden Konsequenzen zu rechnen:

  • Eine juristische Auseinandersetzung
  • Die Verhängung eines Bußgeldes

Beide Folgen können einander ergänzen, sodass die entstehenden Kosten und der zeitliche Aufwand nicht zu unterschätzen sind.

Welche Fehler Unternehmen bei Betroffenenrechten vermeiden sollten

Um unnötige Konsequenzen zu vermeiden, sollten Unternehmen gewissenhaft mit personenbezogenen Daten umgehen. Leider kommt es oft genug vor, dass die Bedeutungen und Inhalte der Betroffenenrechte nicht bekannt sind. Das führt dazu, dass Mitarbeiter relevante Anfragen falsch einstufen oder gar nicht darauf reagieren.

  • Fehlende Reaktion: Geht eine Nachfrage hinsichtlich der Datenspeicherung ein, handelt es sich dabei um eine Aufforderung. Sie muss von den Mitarbeitern der jeweiligen Abteilungen erkannt und an die zuständige Stelle weitergeleitet werden.
  • Fehlende Prozesse: Ein weiteres Problem ist, dass oftmals keine vollständige Prozessdokumentation für den Umgang mit solchen Anfragen existiert. Das kann dazu führen, dass die Informationen entweder gar nicht oder lediglich unvollständig ausgehändigt werden.
  • Nichteinhaltung der Fristen: Damit die Betroffenenrechte erfüllt sind, müssen Unternehmen nicht nur die Daten bereitstellen, sondern sich ebenfalls an geltende Zeiträume halten. Wer das Auskunftsersuchen erst nach Ablauf der Frist beantwortet, dem drohen oftmals Konsequenzen.
  • Zweckänderungen ignorieren: Sollten die gespeicherten Daten einem neuen Zweck dienen, kann es notwendig sein, die Informationspflicht erneut zu erfüllen. Anstatt die Informationen einfach für andere Vorhaben zu verwenden, sollten die betroffenen Personen bereits zuvor darüber informiert werden.
  • Falsches Format: Die Betroffenenrechte schreiben vor, sämtliche Dateninhalte verständlich zu übermitteln. Das bedeutet: Sie sollen präzise, transparent, leicht zugänglich und in einer einfachen Sprache gehalten sein. Ob die Informationen dabei in schriftlicher oder elektronischer Form bereitgestellt werden, ist zweitrangig.

 

Bild: AdobeStock_207730224, magele-picture

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