Auch an Schulen und Kindergärten gelten die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Das hat unter anderem die Folge, dass Träger sehr vorsichtig mit Fotos von ihren Schulen bzw. Kindergärten sein müssen. Denn gerade bei Fotos von Kindern sind nicht nur die Gesetze wichtig, auch gesellschaftlich handelt es sich hier um ein sehr sensibles Thema.
In Frankreich ist eine App zur Unterbrechung von Corona-Infektionsketten bereits vor einigen Tagen erschienen. Heute (16. Juni 2020) erscheint auch in Deutschland die Corona-Warn-App, hergestellt von Telekom und SAP im Auftrag der Bundesregierung.
Die Tracing App soll es ihren Nutzern ermöglichen, gewarnt zu werden, wenn sie sich in der Nähe eines Menschen aufgehalten haben, der sich mit dem Covid-19 Virus infiziert hat. Da es sich bei Gesundheitsdaten um personenbezogene Daten handelt, die laut DSGVO besonders geschützt werden müssen, lohnt es sich einmal diese App genauer aus datenschutzrechtlicher Perspektive unter die Lupe zu nehmen.
Fast jeder Arbeitnehmer, der in einem Büro arbeitet, hat heute Zugang zum Internet an seinem Arbeitsplatz. Viele können sogar gar nicht ohne Internet arbeiten. Aber dürfen Arbeitnehmer das Internet am Arbeitsplatz überhaupt nutzen? Und wie können sie das Internet privat so nutzen, dass alle Daten, mit denen sie arbeiten, trotzdem sicher sind?
Wenn ein Unternehmen neue Mitarbeitende einstellt, bedeutet das nicht nur eine Vergrößerung des Teams sowie neue Chancen und Ressourcen für das Unternehmen. Es bedeutet auch eine Menge Arbeit unmittelbar vor und nach dem Unterschreiben des Arbeitsvertrages. Denn sowohl Arbeitnehmende und Arbeitgebende haben bestimmte Datenschutzvorgaben zu erfüllen.