Um Hass und Hetze im Internet einzudämmen, wird die Forderung nach einer Klarnamenpflicht im Internet laut. Wäre sie datenschutzrechtlich möglich?
Kein Büro der Welt kommt heute noch ohne Emails aus – und viele Arbeitnehmer würden gern auch über ihre berufliche Emailadresse private Emails senden oder empfangen. Grundsätzlich ist jegliche private Nutzung eines Computers, der dem Unternehmen gehört, untersagt. Oft bestehen allerdings tarifliche oder betriebliche Vereinbarungen zu diesem Thema. Damit die Mitarbeitenden sich während ihrer Arbeitszeit wirklich auf ihre Arbeit konzentrieren, möchten viele Chef*innen am liebsten die E-Mails ihrer Arbeitnehmenden kontrollieren. Ist das überhaupt erlaubt?
Welche rechtlichen Hürden müssen Unternehmen überwinden, wenn sie Fotos von den eigenen Mitarbeitern veröffentlichen wollen? Denn bei Fotos handelt es sich um personenbezogene Daten, die die DSGVO und das BDSG schützen. Damit ein Foto verwendet werden darf, muss eine ausdrückliche, informierte und freiwillige Zustimmung der abgebildeten Mitarbeiter vorliegen.
Im E-Commerce ist das Tracking schon längst gang und gäbe. Online-Händler wissen ganz genau, was ihre Kunden suchen und was sie kaufen. Im stationären Einzelhandel sieht das bisher ganz anders aus.