Kategorien von personenbezogenen Daten

Wer Personenbezogene Daten verarbeitet, der sollte wissen, was für Kategorien die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das BDSG vorsehen. Denn abhängig von den Kategorien der Daten sind verschiedene Verarbeitungsmethoden zugelassen. Außerdem gelten unterschiedliche Vorschriften, wie diese Daten vernichtet werden müssen, damit sie nicht rekonstruiert werden können.

Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen, dass die Verarbeitung von „biometrischen Daten“ und „genetischen Daten“ nach Artikel 4 Nr. 14 DSGVO, überhaupt nicht zugelassen ist, es sei denn die Betroffenen stimmen der Verarbeitung der Daten dieser Datenkategorien ausdrücklich zu.

Was sind personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO?

In der DSGVO ist in Art. 4 Nr. 1 ist definiert, was personenbezogene Daten überhaupt sind. Alle Daten, die die Identifikation eines Menschen direkt oder indirekt ermöglichen, gehören zu den personenbezogenen Daten. Des Weiteren gehören alle Daten, die einer Person konkret zugeordnet werden können, zu den personenbezogenen Daten.

Das heißt, nicht nur der Name, eine Kennnummer oder die Standortdaten gehören zu den personenbezogenen Daten. Diese können sehr genau einer Person zugeordnet werden. Zu den personenbezogenen Daten gehören außerdem Informationen, wie die Aufzeichnungen über Arbeitszeiten, oder Anmerkungen zu einem Dokument, mit denen beispielsweise ein Prüfling identifiziert werden könnte.

Der Begriff der Personenbezogenen Daten ist, so wie die Daten im Gesetz definiert sind und die Rechtsprechung formuliert wird, möglichst weit auszulegen.

Warum werden personenbezogene Daten kategorisiert?

Der Gesetzgeber sieht vor, das personenbezogene Daten einer unterschiedlichen Schutzbedürftigkeit unterliegen. Das heißt, dass manche Informationen strenger geschützt werden müssen, als andere. Wenn man bedenkt, dass beispielsweise die Augenfarbe eines Menschen andere Rückschlüsse auf diesen zulässt als seine Sozialversicherungsnummer, ist dies nur verständlich.

Das Datenschutzrecht unterscheidet zwischen vielen verschiedenen Kategorien. Dazu gehören:

  • Allgemeine Personendaten
  • Kennnummern
  • Bankdaten
  • Patientendaten
  • physische Merkmale
  • oder Besitzmerkmale.

Von besonderem Interesse sowohl für Betroffene wie für Verarbeitende sind die besonders schutzwürdigen personenbezogenen Daten, die in Art. 9 Nr. 1 DSGVO definiert sind.

Identifizierung durch personenbezogene Daten

Die allgemeinen personenbezogenen Daten

Die meisten Daten lassen sich umgangssprachlich mit dem Begriff allgemeine personenbezogenen Daten zusammenfassen, die keiner besonderen Schutzwürdigkeit unterliegen.

Allgemeine Personendaten

Zu den ganz allgemeinen Personendaten gehören beispielsweise:

  • der Name
  • das Geburtsdatum
  • und der Geburtsort
  • oder der Wohnort eines Menschen

Mit der Ausnahme des Namens lassen sich all diese Daten nicht unmittelbar einer Person zuordnen, sind manchmal allgemein bekannt und werden von vielen Menschen auch ohne große Bedenken weitergegeben.

Kennnummern

Kennnummern gehören zu den Informationen, die einer Person eindeutig zugeordnet werden und sind sensibler als die allgemeinen Personendaten. Denn hierbei handelt es sich um Sozialversicherungsnummern, Steuer-IDs oder Personalausweisnummern. Diese Informationen sind auch bei sehr prominenten Personen nicht bekannt.

Bankdaten

Bankdaten gehören ebenfalls zu den personenbezogenen Daten und lassen sich in vielen Fällen ebenfalls einer Person zuordnen. Hierbei handelt es sich um die Kontonummer und das Geldinstitut – aber auch um sehr viel sensiblere Informationen wie den Kontostand oder die Kreditwürdigkeit eines Menschen.

Online-Daten

Diese Kategorie der personenbezogenen Daten ist wahrscheinlich die Kategorie der personenbezogenen Daten, mit denen die meisten Betroffenen am unvorsichtigsten umgehen. Denn es handelt es sich um Cookies, IP-Adressen oder Standortdaten.

Physische Merkmale

Hier werden bereits die besonders schutzwürdigen personenbezogenen Daten berührt. Denn aus Informationen wie der Hautfarbe, lassen sich bereits Rückschlüsse auf die ethnische Herkunft eines Menschen schließen. Zusätzlich gehören zu dieser Kategorie das Geschlecht, die Augen- und Haarfarbe, die Statur oder die Kleidergröße.

Besitzmerkmale

Hier handelt es sich auch um Daten, die sensibel sein können. Denn eine Grundbucheintragung veröffentlichen die meisten Menschen nicht. Gleichzeitig werden in dieser Kategorie Informationen wie Fahrzeug- oder Immobilienbesitz zusammengefasst.

Besonders schutzwürdige personenbezogene Daten

Rechtlich ist die Kategorie der besonders schutzwürdigen personenbezogenen Daten wesentlich wichtiger. Denn der Gesetzestext der DSGVO nennt hier ausdrücklich die Daten, die einem weitergehenden Schutz unterliegen.

Das DSGVO erachtet als besonders schutzwürdig:

  • die rassische und ethnische Herkunft eines Menschen
  • seine politische Meinung
  • religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen
  • eine Gewerkschaftszugehörigkeit
  • Angaben zur Gesundheit, genetische und biometrische Daten, die zu einer eindeutigen Identifikation einer natürlichen Person führen
  • Das Sexualleben oder die sexuelle Orientierung eines Menschen

(Auszug aus Art. 9 Abs. 1 – EU-DSGVO)

Diese Daten dürfen grundsätzlich eigentlich nicht verarbeitet werden (Behörden wie die Polizei unterliegen ggf. Ausnahmen), es sei denn, die Betroffenen stimmen der Verarbeitung ausdrücklich zu. Dabei reicht nicht die Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten allgemein. Wenn besonders schutzwürdige personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen, müssen die Betroffenen ausdrücklich dieser Kategorie der Daten zustimmen.

Was sind genetische und biometrische Daten?

Zu den genetischen Daten gehören alle Informationen, die zu den ererbten oder erworbenen genetischen Eigenschaften eines Menschen gehören. Diese Informationen ermöglichen es, Rückschlüsse über die körperlichen Eigenschaften und die Gesundheit der Person zu schließen. Es handelt sich dabei um DNS-Proben und ähnliches.

Biometrische Daten sind weiter gefasst. Es handelt sich dabei um Informationen, die mit speziellen technischen Daten gewonnen werden müssen. Wenn es sich beispielsweise um ein biometrisches Passbild handelt, ist dies ein Beispiel für besonders schutzwürdige personenbezogene, biometrische Daten. Außerdem gehört der Fingerabdruck einer Person oder ihr Irisabbild zu den biometrischen Daten. Biometrische Daten ermöglichen die eindeutige Identifizierung eines Menschen durch technische Verfahren.

Ein Anwendungsbeispiel wäre der Scan eines Fingerabdrucks, um ein Smartphone zu entsperren.

Warum sind politische Überzeugungen besonders schützenswert?

Verglichen mit den oben aufgeführten Informationen sind Informationen über die politische oder religiöse Überzeugung eines Menschen, seine Herkunft oder seine sexuelle Orientierung nicht dafür geeignet, einen Menschen eindeutig zu identifizieren.

Allerdings können diese Daten in Verbindung mit anderen zu deutlichen Benachteiligungen des Menschen im Alltags- und Berufsleben führen. Ein bekanntes Gewerkschaftsmitglied könnte beispielsweise von einem Arbeitgeber nicht eingestellt werden, weil dieser die Sorge haben könnte, dass dieser in der gewerkschaftlichen Organisation der Belegschaft engagieren könnte.

Informationen über die sexuelle Orientierung oder das Sexualleben eines Menschen könnte, beispielsweise bei einem homosexuellen Mann, in manchen Ländern lebensgefährlich sein.

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