Wer Personenbezogene Daten verarbeitet, der sollte wissen, was für Kategorien die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das BDSG vorsehen. Denn abhängig von den Kategorien der Daten sind verschiedene Verarbeitungsmethoden zugelassen. Außerdem gelten unterschiedliche Vorschriften, wie diese Daten vernichtet werden müssen, damit sie nicht rekonstruiert werden können.
Das „Recht auf Vergessenwerden“ bedeutet, dass personenbezogene Daten gelöscht werden können oder sogar gelöscht werden müssen. Diese Regelung wurde mit der Einführung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) 2018 eingeführt – und positioniert die europäische Datenschutzgesetzgebung damit im Spannungsverhältnis zwischen Datenschutzinteressen einerseits und Informationsfreiheit andererseits deutlich auf der Seite des Datenschutz‘.
Nach Einführung und Umsetzung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) kam es zu einer Welle an Verunsicherung in Unternehmen, Institutionen und sogar Vereinen. Viele neue Regelungen und Anforderungen mussten durchschaut und umgesetzt werden, während sich der Datenschutz in Europa weiterhin mit großer Geschwindigkeit weiterentwickelt.