Ein interner Datenschutzbeauftragter unterscheidet sich kategorisch von einem externen Datenschutzbeauftragten. Aus diesem Grund sollten Unternehmen genau zwischen diesen beiden Datenschutzbeauftragten differenzieren können.
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Ein interner Datenschutzbeauftragter unterscheidet sich kategorisch von einem externen Datenschutzbeauftragten. Aus diesem Grund sollten Unternehmen genau zwischen diesen beiden Datenschutzbeauftragten differenzieren können.
Seit dem 25. Mai 2018 steht die DSGVO für eine umfangreiche Datenschutzverordnung, die europaweit gilt. Bei Fehlern oder Verstößen droht ein Bußgeld gemäß der Datenschutzverordnung.
Seit der Veröffentlichung der Datenschutzgrundverordnung 2016 hat die EU die Regelungen zur Verarbeitung persönlicher Daten vereinheitlicht. Der Gesetzgeber stärkte damit den Schutz dieser Daten sowie deren Betroffener.
Sie gelten als eine der wichtigsten Standards im Online-Werbesystem und dennoch verstoßen sie scheinbar gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Rede ist von den sogenannten Cookie Bannern.