Das erste Datenschutzgesetz der Welt trat am 13. Oktober 1970 in Kraft. Und zwar nicht in Kalifornien, sondern in Hessen.
Das erste Datenschutzgesetz der Welt trat am 13. Oktober 1970 in Kraft. Und zwar nicht in Kalifornien, sondern in Hessen.
Der BGH musste im Jahr 2018 und 2020 eine praktische Antwort auf die Frage finden, inwieweit das Erbrecht den digitalen Fortschritt mitgehen kann.
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