Die Frage „Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?“, beschäftigt viele Unternehmen. Tatsächlich gibt es keine allgemeingültige Antwort darauf, denn sowohl der Umfang als auch der Zweck der Datenverarbeitung beeinflussen die Vorschriften. Zusätzlich sind in Deutschland weitere Vorgaben des BDSG zu erfüllen. Das macht die Thematik für Laien komplex und schwer nachvollziehbar.
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