Eine Geburtstagsliste zu veröffentlichen, gehört in den meisten Unternehmen einfach dazu: Denn sie soll die Kollegen einander näherbringen und es ermöglichen, besondere Tage gebührend zu feiern. Während sich Arbeitnehmer auch darüber freuen, wenn der Chef gratuliert, gilt es dennoch einiges zu beachten. Hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten müssen Arbeitgeber verschiedene Aspekte vorab klären:
Personenbezogene Daten direkt nach der Kündigung zu löschen, erscheint grundlegend richtig. Das ist jedoch keineswegs der Fall. Denn die DSGVO legt fest, dass Daten gespeichert werden dürfen, solange sie eine Zweckbindung erfüllen und rechtmäßig aufbewahrt werden. Das bedeutet: Personenbezogene Daten unterliegen erst dann der Pflicht zur Datenlöschung, wenn der Zweck ihrer Speicherung nicht länger besteht.
Personenbezogene Daten direkt nach der Kündigung zu löschen, erscheint grundlegend richtig. Das ist jedoch keineswegs der Fall. Denn die DSGVO legt fest, dass Daten gespeichert werden dürfen, solange sie eine Zweckbindung erfüllen und rechtmäßig aufbewahrt werden. Das bedeutet: Personenbezogene Daten unterliegen erst dann der Pflicht zur Datenlöschung, wenn der Zweck ihrer Speicherung nicht länger besteht.
Personenbezogene Daten direkt nach der Kündigung zu löschen, erscheint grundlegend richtig. Das ist jedoch keineswegs der Fall. Denn die DSGVO legt fest, dass Daten gespeichert werden dürfen, solange sie eine Zweckbindung erfüllen und rechtmäßig aufbewahrt werden. Das bedeutet: Personenbezogene Daten unterliegen erst dann der Pflicht zur Datenlöschung, wenn der Zweck ihrer Speicherung nicht länger besteht.