PC Überwachung

Was Arbeitgeber dürfen ist nicht immer eindeutig, so ist es auch bei der PC Überwachung. Der Markt bietet eine Vielzahl an PC Überwachungssoftware (auch als PC Monitoring Software bekannt), die es einem Arbeitgeber ermöglicht die Nutzung eines Dienst-PCs zu überwachen.

Mit einer PC Überwachung bewegen sich Arbeitgeber jedoch im Bereich der Datenschutzverstöße. Das kann strafrechtliche Folgen haben und teuer werden, daher hier ein Überblick über die Rechte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu dem Thema.

Ist die private Nutzung des Arbeitsrechners erlaubt?

Ob die private Nutzung des Arbeitsrechners erlaubt ist, ist nicht immer ganz eindeutig und kommt auf mehrere Faktoren an:

  1. Besteht eine offizielle Erlaubnis?
  2. Besteht ein offizielles Verbot?
  3. Wie wurde bisher im Betrieb verfahren?

Sofern eine offizielle Erlaubnis zur privaten Nutzung des PC besteht, ist sie selbstverständlich erlaubt. Haben Sie in diesem Fall den Verdacht, dass Arbeit liegen bleibt, weil ein Arbeitnehmer lieber im Netz surft als seinen betrieblichen Pflichten nachzukommen, muss die Klärung über ein offenes Gespräch erfolgen, denn eine PC Überwachung durch den Arbeitgeber ist in diesem Fall grundsätzlich strafbar, da sie die Privatsphäre des Mitarbeiters verletzt.

Besteht hingegen ein offizielles Verbot der privaten Nutzung des Firmen-PCs, verhält sich die Lage anders. Setzt sich ein Arbeitnehmer über das Verbot hinweg, muss er mit Konsequenzen rechnen. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn das Verbot klar durch eine vom Mitarbeiter zu unterschreibende Betriebsvereinbarung kommuniziert wurde.

Gibt es keine offizielle Regelung, kann es darauf ankommen, wie bisher mit dem Thema im Betrieb verfahren wurde. Besteht beispielsweise eine Duldung, die sich daraus ergibt, dass der Arbeitgeber um die private Nutzung der Firmen-PCs weiß, aber nichts unternimmt, kann das mit einer Erlaubnis gleichgesetzt werden. Die Rede ist dann von betrieblicher Übung.

Wann ist die PC Überwachung am Arbeitsplatz legal?

Legal ist die PC Überwachung nur dann, wenn der Mitarbeiter zuvor zugestimmt hat. Hat er dies nicht, gibt es eine Ausnahme: Besteht ein konkreter Verdacht und kann eine private Nutzung des Arbeitsrechners nachgewiesen werden, ist die Überwachung erlaubt.

Komplizierter ist der Fall, wenn es um das Mitlesen des E-Mailverkehrs geht. Dann greifen zusätzlich zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Telekommunikationsgesetze (TKG).

Haben Sie als Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die private Nutzung der dienstlichen Mail ausdrücklich erlaubt, gelten Sie als Anbieter von Telekommunikationsdiensten. Das verpflichtet Sie dazu, das Telekommunikationsgeheimnis (§ 88 des TKG) zu wahren. Ein Verstoß dagegen, also das Mitlesen, ist dann sogar strafbar und kann zu einer Anzeige im Sinne des § 206 des Strafgesetzbuchs (StGB) führen.

Es gilt: Wann immer eine Überwachung ohne triftigen Grund beziehungsweise ohne Erlaubnis des Mitarbeiters erfolgt, verstößt sie gegen den Datenschutz am Arbeitsplatz.

Spionage? Wofür dient die PC Überwachung der Mitarbeiter?

Die Überwachung eines Laptops oder PCs ist heute einfacher denn je. Es gibt zahlreiche PC Monitoring Softwares auf dem Markt, die für die meisten User unsichtbar sind und beispielsweise durch Spiegelung die Bildschirmüberwachung am Arbeitsplatz ermöglichen. Aber auch der Browserverlauf des Arbeitscomputers gibt Aufschluss über das Treiben der Mitarbeiter währen der Arbeitszeit. Liest er etwa Zeitung oder betätigt sich bei ausgedienten Shoppingtouren im Netz, statt seinen betrieblichen Aufgaben nachzukommen? Diese Frage treibt viele Arbeitgeber um, aber seien Sie sich bewusst, dass eine Überwachung immer auch die Sammlung personenbezogener Daten bedeutet. Die Verarbeitung persönlicher Daten unterliegt in Deutschland jedoch einem besonderen Schutz dessen Missachtung in der Vergangenheit schon zu handfesten Skandalen führte. Haben Sie also einen Verdacht, lassen Sie sich beraten bevor Sie zu Überwachungssoftware greifen.

 

Bild: AdobeStock_34684194, mekcar

Leave a Reply