Mit dem Inkrafttreten der DSGVO vom Mai 2018 ist jeder Webseitenbetreiber verpflichtet, den Nutzer über seine Datenerhebung zu informieren. Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Zweck erweitert Ihre Datenschutzerklärung Ihre Webseite um die Attribute Transparenz und Vertrauen. Damit ihre Datenschutzerklärung Sicherheit und Transparenz bei ihrem Webseitennutzer bewirkt, haben wir hier die wichtigsten Tipps für Sie zusammen gestellt.
1. Warum braucht jeder Webseitenbetreiber eine Datenschutzerklärung?
Die Datenschutzerklärung informiert den Webseitennutzer vollumfänglich über die Speicherung und Verwendung seiner persönlichen Daten. Persönliche Daten, welche von dem Betreiber genutzt werden können umfassen u.a.:
- Name/ Email-Adresse/ Telefonnummer
- Standortdaten
- IP-Adresse
- personenbezogene Cookies
Der Webseitenbetreiber soll aufklären, wie diese Daten von ihm oder Dritten verwendet werden. Eine Widerspruchsmöglichkeit muss dabei sofort erkennbar angezeigt werden.
2. Was bringt eine Datenschutzerklärung?
Der Webseitenbetreiber ist verpflichtet im Rahmen der DSGVO eine Datenschutzerklärung vollumfänglich und ausformuliert auf seiner Webseite anzuzeigen. Mit dem Informieren des Nutzers über die Art und den Umfang der Datenverarbeitung sichert sich der Betreiber rechtlich ab. Nach der DSGVO ist er verpflichtet, seine Nutzer über die Speicherung ihrer persönlichen Daten aufzuklären und über deren Rechte zu belehren.
3. Wie sollte eine Datenschutzerklärung aussehen?
Die Umsetzung der DSGVO scheint wie ein großes Übel – vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen. Die Datenschutzerklärung muss von jeder einzelnen Seite der Webseite erreichbar sein. Dies muss deutlich erkennbar gemacht werden.
Auch wenn sich Impressum und Datenschutzerklärung sehr gleichen, reicht es nicht aus, die Datenschutzerklärung in das Impressum zu integrieren. Es handelt sich hierbei um zwei unterschiedliche Pflichtangaben.
Ihre Datenschutzerklärung muss folgende Punkte beinhalten:
- Name und Kontaktdaten des Betreibers der Webseite
- Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten – soweit der Betreiber verpflichtet ist einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen
- Allgemeine Hinweise zu der Datenschutzerklärung wie z.B. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
- bei Verarbeitung wegen berechtigter Interessen, dieses Interesse
- Empfänger der Daten
- Übermittlung in ein Drittland
- Dauer der Datenspeicherung
- Verweis auf Auskunftsrecht
- Hinweis auf Recht auf Speicherung, Löschung, Widerspruch und Übertragung von Daten
- Hinweis auf das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
- Allgemeiner Hinweis zu Cookies
- Eingesetzte Analysesoftware
- Hinweis zum Retargeting, Social Plugins & Co.
Formulieren Sie in einer leicht verständlichen Form und Sprache. Vermeiden Sie juristische Fachbegriffe oder erklären Sie verwendete Begrifflichkeiten. Die Informationen müssen präzise und transparent aufgeführt werden.
4. Was passiert, wenn ich keine oder eine fehlerhafte Datenschutzerklärung habe?
Nicht nur große, mittelständische und kleine Unternehmen, sondern auch jeder andere Webseitenbetreiber hat eine Abmahnung zu befürchten, wenn die Datenschutzerklärung nicht die erforderlichen Informationen enthält. Wer seine Nutzer nicht ordnungsgemäß über die Erhebung der persönlichen Daten aufklärt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die eine Abmahnung oder ein Bußgeldbescheid von bis zu 50.000€ nach sich ziehen kann.
Um Rügen solcher Art vorzubeugen, lohnt es sich, große Sorgfalt bei der Erstellung der Datenschutzerklärung walten zu lassen. Sie finden zahlreiche Online-Tools, die Vorlagen generieren. Häufig sind diese Texte sehr allgemein, und haben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Gehen Sie besser auf Nummer sicher und erstellen Sie mit ihrem Anwalt oder ausgebildeten Datenschutzbeauftragten ihre Datenschutzerklärung.
5. Fazit zur Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite
Die Datenschutzerklärung klärt den Verbraucher bzw. den Webseitennutzer darüber auf, was mit seinen persönlichen Daten passiert.
- Wer verarbeitet die Daten?
- Zu welchem Zweck werden die Daten gespeichert und verarbeitet?
- Kann der Webseitennutzer ein Widerspruchsrecht ausüben?
- Welchen Datenverarbeitungsmöglichkeiten kann der Webseitennutzer widersprechen?
Um Transparenz und Vertrauen gegenüber dem Nutzer bzw. Verbraucher zu wahren, ist eine gut leserliche sowie einfach geschriebene Datenschutzerklärung wichtig.
Erstellen können Sie ihre Datenschutzerklärung entweder mit Hilfe eines Generators oder sie holen sich juristische Unterstützung. Bedenken Sie, dass ein Generator eingeschränkte Möglichkeiten bietet auf ihre individuellen Ansprüche einzugehen.