Impressumspflicht

Die Anbieter-Kennzeichnungspflicht, einfach Impressum genannt, ist im Telemediengesetz (TMG) geregelt. Die Impressumspflicht stellt sicher, dass die Kontaktdaten des Webseitenbetreibers gut erkennbar und korrekt angegeben werden. Das Impressum dient der Transparenz und dem Verbraucherschutz.

1. Benötige ich ein Impressum?

Die Impressumspflicht gilt für alle Webseitenbetreiber, die Produkte, Dienstleistungen und Anderes über ihre Seite vertreiben. Selbstständige und Freiberufler sowie Unternehmen, die sich im Web präsentieren, müssen auch für ein Impressum sorgen.

Webseiten, wie auch Blogs, welche „ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen“ benötigen kein Impressum. Jedoch, sobald Produktplatzierungen auf der Webseite vorgenommen werden, muss die Anbieter-Kennzeichnungspflicht umgesetzt werden.

Kurz gesagt: Dient die Webseite nicht rein privaten Zwecken, ist ein Impressum pflicht. Da eine Grenze nicht immer klar erkennbar ist, geht man besser auf Nummer sicher und fügt ein Impressum auf seiner Webseite ein.

2. Wie ist die Impressumspflicht in den Sozialen Medien geregelt?

Auch auf Facebook, Twitter und Co. gilt die Impressumspflicht. Die Inhalte eines Impressums in den social media unterscheidet sich nicht von dem auf einer „normalen“ Webseite. Auch hier muss das Impressum mit wenigen Klicks auffindbar und gut lesbar sein. Die personen- bzw. unternehmensbezogenen Daten dürfen sich nicht von den angegebenen Daten unterscheiden. Hier gibt es mehr Informationen zum Thema Datenschutz und Social-Media.

3. Wo muss das Impressum auf der Webseite stehen?

Genauso wichtig wie der Inhalt, ist die Platzierung des Impressums. Es ist darauf zu achten, dass der Webseitennutzer das Impressum schnell findet und immer aufrufen kann. Es ist zu gewährleisten, dass das Impressum stets mit einem Klick erreichbar ist. Wünschenswert ist, dass das Impressum in der Menüleiste als „Anbieterkennzeichnung“ oder „Impressum“ zu finden ist.

4. Gibt es Pflichtangaben, die ich einhalten muss?

Das Telemediengesetz beschreibt in §5 folgende Pflichtangaben:

  • Nennung des Betreibers der Webseite
  • vollständige Adresse des Betreibers (ACHTUNG: Postfächer sind als Adressangabe nicht ausreichend)
  • Vertretung des Unternehmens
  • Kontaktdaten (Telefon, Fax, Email)
  • Registereintrag des Unternehmens, bei Freiberuflern ist die Standeskammer zu nennen
  • Angabe der Umsatzsteuer-ID
  • Aktiengesellschaften mit beschränkter Haftung müssen dies im Impressum angeben

Es ist darauf zu achten, dass Postfächer nicht als Adressangabe ausreichen. Weiterhin sind Mehrwertdienste-Rufnummer sowie 0900- Nummer und 0180- Nummern ebenfalls nicht ausreichend.

5. Welche Angaben sind in einem Impressum noch notwendig?

 Neben den Pflichtangaben, welche in Punkt 4 aufgelistet sind, gibt es erforderliche Zusatzangaben. Diese sind vor allem bei journalistisch geprägten Angeboten notwendig.

Hier sollte der Zusatz „Verantwortlich für den Inhalt (mit Vorname, Nachname und Adresse)“ gemacht werden.

Als Dienstleister müssen Sie auch die Angaben nach DL-InfoV (Dienstleistungs- Informationspflicht-Verordnung) als ergänzende Pflichtangabe beachten.

6. Was passiert bei Missachtung der Impressumspflicht?

Webseitenbetreiber die die Impressumspflicht missachten, können mit unterschiedlichen rechtlichen Konsequenzen rechnen. Zum Einen kann wegen einer Wettbewerbsverletzung gegen Sie vorgegangen werden. Teure Abmahnungen oder sogar eine Anklage kann daraus resultieren.

Zum Anderen kann ein Bußgeld in Höhe von maximal 50.000€ verhängt werden.

Achten Sie darauf, dass Ihr Impressum immer auf dem aktuellsten Stand ist! Denn auch aufgrund eines veralteten Impressums kann gegen Sie rechtlich vorgegangen werden.

Fazit zum Impressum auf Ihrer Webseite

Als Webseitenbetreiber sollten Sie immer auf die Vollständigkeit Ihres Impressums achten. Auch ist eine leicht verständliche Sprache und gute Übersicht der Informationen zum Vorteil Ihrer Webseitennutzer.

Geben Sie auf jeden Fall an:

  • den Betreiber der Webseite,
  • die Rechtsform des Unternehmens,
  • den Vertreter bei juristischen Personen,
  • die Adresse,
  • den Sitz des Unternehmens,
  • die Kontaktdaten (Emailadresse, Telefonnummer),
  • die Handelsregisterdaten und
  • die Umsatzsteueridentifikationsnummer.

Online-Shopbetreiber sowie besondere Berufsgruppen oder Vereine sollten sich zudem genauestens über weitere Pflichtangaben informieren.

Neben dem Impressum ist eine Datenschutzerklärung eine weitere Pflichtseite für Ihren Webauftritt.

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