3G Regel im Büro

Die neue 3G Regel im Büro gilt seit Kurzem. Das hat zwar vor allem Konsequenzen für ungeimpfte Mitarbeiter, beeinflusst aber den ganzen Betrieb. Was Sie als Arbeitgeber wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Die rechtliche Lage: Welche 3G Regeln gelten am Arbeitsplatz?

Die Anwendung der 3G Regel am Arbeitsplatz bedeutet, dass Mitarbeiter einen Betrieb nur noch dann betreten dürfen, wenn sie nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Die kostenfreien Bürgertests dürfen dabei nicht älter als 24 Stunden, beziehungsweise 48 Stunden sein, wenn es sich um einen PCR-Test handelt.

Die Nachweispflicht tragen die Mitarbeiter selbst. Eine Ausnahme stellen die Selbsttests dar. Hier ist die Lage unter Umständen komplizierter. Der Gesetzgeber sieht vor, dass wöchentlich zwei dieser Tests vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Bei einer Fünftagewoche heißt das für einen ungeimpften Mitarbeiter, dass er an drei Tagen vor Arbeitsbeginn einen gültigen PCR- oder Bürgertest vorlegen muss und an den beiden anderen Tagen den vom Arbeitgeber gestellten Selbsttest durchführen muss. Unter Umständen können Sie als Arbeitgeber verlangen, dass dieser Test unter Aufsicht erfolgt. Die Kontrolle am Arbeitsplatz ist also gestattet.

Bis wann gilt die 3G Regel im Büro?

Die neuen am 24. November 2021 in Kraft getretene 3G Regel im Büro soll vorerst bis zum 19. März 2022 bestehen bleiben. Ob sie danach wegfällt, verlängert oder ersetzt werden, wird von der dann herrschenden Situation abhängen. Maximal können die Regeln in ihrer jetzigen Form um drei Monate verlängert werden.

Das müssen Arbeitgeber beachten

Die neuen 3G Regeln bringen für Arbeitgeber zwei Herausforderungen mit sich. Einmal eine hygienische und einmal eine datenschutzrechtliche. Die Zweitgenannte ist jedoch die größere, da sie viele Fallstricke birgt. Aber zunächst das einfachere Thema.

Hygienisch ist zu beachten, dass Arbeitgeber durch die Corona-Arbeitsschutzverordnung dazu verpflichtet sind, das Infektionsrisiko für Mitarbeiter möglichst gering zu halten.

Das Wichtigste zur Hygiene in Kürze:

  1. Es muss gewährleistet sein, dass Abstände eingehalten werden.
  2. Kontakte sollen reduziert werden.
  3. Homeoffice muss gestattet werden sofern keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen.
  4. Arbeitgeber sind verpflichtet das Homeofficeangebot wahrzunehmen sofern von ihrer Seite keine Gründe dagegensprechen.
  5. Flächen und Hände müssen regelmäßig desinfiziert werden können.
  6. Geeignete Masken müssen in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.

Nun zu der größeren Herausforderung für Arbeitgeber. Die Kontrolle der 3G Nachweise am Arbeitsplatz beinhaltet die Erhebung personenbezogener Daten. Dieser Prozess birgt immer auch die Gefahr von Datenschutzverstößen. Damit die Überprüfung des Impfstatus der Mitarbeiter also nicht mit dem Datenschutz am Arbeitsplatz kollidiert, müssen bei der Kontrolle einige Dinge beachtet werden.

Das Wichtigste zur Verarbeitung persönlicher Daten im Zusammenhang mit der neuen 3G Regel in Kürze:

  1. Arbeitgeber dürfen und müssen in diesem Fall sogar einen 3G Nachweis von ihren Mitarbeitern eifordern. Kommt der Arbeitgeber seiner Pflicht nicht nach können bis zu 25.000 Euro an Strafe fällig werden.
  2. Der Arbeitgeber darf diese Daten speichern, muss aber beachten, dass lediglich das Vorhandensein des Nachweises, aber nicht die Art des Nachweises vermerkt werden darf.
  3. Es muss vermerkt werden, wie lange der jeweilige Nachweis gültig ist.
  4. Mitarbeiter ohne Genesenen- oder gültigen Impfnachweis müssen täglich überprüft werden.

Einige dieser Regelungen scheinen sich auf den ersten Blick zu widersprechen, sind aber rechtlich einwandfrei umsetzbar, ohne den Betriebsablauf allzu sehr zu beeinträchtigen. Die Lösung können zum Beispiel spezielle Werksausweise sein, auf denen bestimmte Daten gespeichert sind.

 

Bild: AdobeStock_462570119, Bihlmayerfotografie

Leave a Reply