Facebook ist längst out und TikTok ist in – angeblich jedenfalls. Immer wieder liest man Nachrichten, dass Facebook als Soziales Netzwerk immer unwichtiger wird. Die Mitglieder oder vielmehr die Kunden des Netzwerks würden mehr zu anderen Kanälen abwandern, wie Instagram oder besonders bei Jugendlichen TikTok.
Und doch, Facebook ist ein immens wichtiges Netzwerk für Unternehmen, die eine aktive Öffentlichkeitsarbeit betreiben möchten. Besonders neue und junge Unternehmen müssen geradezu auf Facebook aktiv sein, um sich zu profilieren, neue Kunden anzusprechen und mit bestehenden in Kontakt zu bleiben. Denn nach wie vor ist Facebook der Social Media Kanal mit den meisten Mitgliedern überhaupt. Das mehr und mehr Kunden sich auf anderen Netzwerken beteiligen, ist vielfach eine verkürzte Aussage. Richtig ist, dass viele Jugendliche und junge Erwachsene Facebook immer weniger nutzen. Stattdessen nutzen ältere Erwachsene vermehrt Facebook – eine oft finanzstärkere Gruppe!
Ein Unternehmen kann es sich kaum leisten, nicht auf Facebook aktiv zu sein – und noch besser ist es, auch die anderen Netzwerke zu nutzen. Dabei kommt es auf eine eingehende, individuelle Zielgruppenanalyse an, ob Twitter, Instagram oder TikTok der bessere Kanal ist. Facebook ist das Social Media Standbein für Unternehmen.
Aber Facebook hat ein Datenschutzproblem, wie heute jedermann weiß. Dieses Datenschutzproblem betrifft nicht nur die Geschäftspraktiken von Facebook, das als Unternehmen mit den Daten der Mitglieder Geld verdient. Das Datenschutzproblem betrifft auch jedes Unternehmen, dass eine Facebookpräsenz unterhält. Denn die AGB von Facebook sind nicht immer mit den Vorgaben der DSGVO kompatibel.
Auf welche Datenschutzprobleme müssen sich Unternehmen einstellen?
Facebook bietet Unternehmern einen Service, mit denen sie die Besucher ihrer Facebook-Seite – und damit ihre potentiellen Kunden – sehr genau analysieren können. Diese Funktion heißt Facebook Insights und ist ein sehr praktisches Programm für verbesserte Kundenansprache, Werbung und Re-Targeting.
Aus datenschutzrechtlicher Perspektive ist Facebook Insights allerdings problematisch, weil es sehr viele personenbezogene Daten von den Facebook-Mitgliedern verarbeitet. Da sich Facebook Insights allerdings nicht deaktivieren lässt, müssen die Betreiber der Seiten entsprechend auf diese Funktion reagieren, wenn sie nicht riskieren wollen, eine Datenschutz-Abmahnung zu kassieren.
Um sich hier zu schützen, ist eine Datenschutz-Erklärung nötig. Entweder setzt das Unternehmen eine Erklärung für Facebook im Speziellen auf oder integriert die nötigen Passagen in die bestehende Datenschutz-Erklärung, beispielsweise der Webseite des Unternehmens. Wichtig ist, dass Besucher der Facebookseite die Datenschutzerklärung direkt von der Facebookseite aus erreichen können. Das geht einfach über eine entsprechende Verlinkung in der Facebook Info-Box.
Um den Informationspflichten zum Datenschutz nachzukommen muss die Datenschutzerklärung die folgenden Punkte enthalten:
- Wer ist verantwortlich für die Social Media Präsenz und die Datenverarbeitung?
- Welche Daten verarbeitet das soziale Netzwerk selbst über die Seite?
- Aufgrund welcher Rechtsgrundlage werden die Daten mittels Insights verarbeitet?
- Welche Rechte haben Betroffene?
- Wer ist bei Facebook für den Datenschutz verantwortlich?
- Werden personenbezogene Daten weitergeleitet?
Wenn auf der Facebook-Seite noch weitere Software zum Einsatz kommt, wie beispielsweise Facebook Pixel, muss diese Software selbstverständlich auch in die Datenschutzerklärung aufgenommen werden.
Da Facebook nach einhelliger Meinung von Marketing-Experten fast schon essentiell für das Marketing eines Unternehmens ist, können die Betreiber der Facebook-Seite sich bei der Feststellung der Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung auf die DSGVO berufen. Denn die Europäische Datenschutzgrundverordnung stellt eindeutig fest, dass eine Datenverarbeitung erlaubt ist, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dieses berechtigte Interesse bei einer Facebook-Seite ist die Nutzung eines wichtigen Informations- und Kommunikationsmediums.
Fotos oder Videos in Sozialen Medien
Social Media Posts leben von Fotos und Videos. Reine Textbausteine, das weiß jeder der Social Media nutzt, sind fürchterlich langweilig. Deswegen enthält jeder Posts eines professionellen Social Media Redakteurs ein Bild, eine Grafik oder ein Video.
Dabei kommt es beim Datenschutz darauf an, dass jeder, der im Foto zu sehen ist, auch seine Zustimmung zu der Nutzung des Bildes auf Facebook gegeben hat. Das gilt auch bei den Mitarbeitern eines Unternehmens.
Hier können sich alle Betreiber einer Social Media Seite absichern, indem sie sich das Recht der Bilder auf Facebook oder Social Media insgesamt schriftlich geben lassen. Eine entsprechende Nutzungsvereinbarung kann beispielsweise mit den Mitarbeitern abgeschlossen werden, wenn sie eingestellt werden. Dabei sollten die Datenschutzbeauftragten darauf achten, dass die Mitarbeiter die Verwendung der Bilder auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Betrieb erlauben.
Impressum auch bei Facebook-Seiten
Genauso wie bei einer Webseite muss auch eine Facebook-Seite ein Impressum vorhanden sein. Das Telemediengesetz sieht ausdrücklich eine Impressumspflicht auch bei Facebook-Seiten von Unternehmen vor. Das gilt für jede Seite, die nicht für private oder persönliche Zwecke betrieben wird. Deswegen müssen die wichtigen Informationen wie bei einem normalen Impressum auch bei einem Facebook-Impressum vorhanden sein. Dazu gehören:
- Name und Anschrift des Betreibers oder des Unternehmens
- Die wichtigsten Kontaktinformationen
Das Impressum muss genauso wie bei einer normalen Webseite leicht zu finden sein. Prädestiniert für den Link zum Impressum wie für die Datenschutzerklärung wäre die Info-Seite des Facebook-Profils.
Datenschutz darf auch auf Social Media nicht fehlen
Genauso wie das Impressum und die Datenschutzerklärung auf Webseiten heute vollkommen selbstverständlich sind, sollten sie auch auf Facebook, Instagram & co für jedes Unternehmen selbstverständlich sein. Die meisten Betreiber von Internetauftritten haben heute erkannt, wie wichtig Datenschutz ist – nicht zuletzt wegen der vielen Datenschutzpannen und -skandale der Sozialen Netzwerke.
Auch zukünftig sollten die Betreiber von nicht privaten Social Media Auftritten die Rechtslage im Auge behalten. Wahrscheinlich wird mit der anstehenden Novellierung der e-Privacy-Verordnung wieder eine neue Rechtslage entstehen, auf die Unternehmen und Institutionen reagieren müssen.
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