Jeder Seitenbesuch im Internet hinterlässt Spuren. Man klickt auf akzeptieren und schon hat man der Speicherung seiner Daten durch Cookies zugestimmt. Bei Bestellungen oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Web gibt man persönliche Daten ein und stimmt deren Verwendung im Zusammenhang mit der Bestellabsendung zu.

Möchte man die Einwilligung rückgängig machen, steht man nicht selten vor Schwierigkeiten und findet auf der Website keinen Button, mit dessen Klick man von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann.

Mehr zum den Neuerungen im Thema Speicherung von personenbezogenen Daten durch Cookies durch das EuGH.

Widerruf und Widerspruch: Das sind die Unterschiede

Der Unterschied zwischen dem Widerspruchsrecht und dem Widerrufsrecht bezieht sich auf den Zeitraum der Gültigkeit. Weiter handelt es sich bei einem Widerspruch um den Bezug auf eine getroffene Maßnahme oder Handlung, während der Widerruf für eine Vereinbarung gilt (beispielsweise für den Bezug des Newsletters).

Ein Widerruf ist im Regelfall 30 Tage nach der Vereinbarung ohne Angabe von Gründen möglich. Ein Widerspruch erfordert die Definition eines Grundes und bezeichnet nicht die Rücknahme einer Vereinbarung, sondern ein Rechtsmittel. Für die Rückgängigmachung der Datenverarbeitung braucht man im Regelfall das Rechtsmittel Widerspruchsrecht nicht bedienen. Stattdessen kann man sich in der angegebenen Frist auf das Widerrufsrecht berufen.

Der Widerruf der Datenverarbeitung nach aktueller Rechtslage

Trotz gesetzlicher Vorschrift sind die Angaben zum Widerrufsrecht und zum Widerspruchsrecht auf vielen Websites nicht konkret formuliert. Dennoch ist die Zustimmung zur Datenverarbeitung eine Voraussetzung, um beispielsweise einen Verkauf abzuschließen oder eine Dienstleistung zu beauftragen. Im Bundesdatenschutzgesetz gibt es eindeutige Regeln, in welchem Umfang, zu welchem Zweck und für welche Dauer die Datenverarbeitung im Internet erfolgen kann. Für den Verbraucher heißt das, dass er sich auf das Gesetz berufen und die Verarbeitung der persönlichen Daten jederzeit widerrufen kann.

In einigen Fällen kann die Durchsetzung im Widerrufsrecht problematisch werden. Dies ist der Fall, wenn die Daten für einen Vertrag nötig sind und man dem Vertragspartner eine Datenverarbeitung untersagen möchte. Hier sind sowohl Widerrufsrecht als auch Widerspruchsrecht nur möglich, wenn gleichzeitig eine Kündigung der Vertragsvereinbarung erfolgt.

Rein rechtlich hat man als Verbraucher jederzeit die Möglichkeit, sein Widerrufsrecht durchzusetzen und der Verarbeitung persönlicher Daten zu widersprechen. Website-Betreiber sind zur lückenlosen Bereitstellung der Informationen zum Ziel, zum Zweck und zum Umfang der Datenverarbeitung verpflichtet. Sollten derartige Angaben im Impressum und in den AGB fehlen, ist der Vertrag auch ohne Widerruf von Rechtswegen ungültig. Hierbei gilt aber auch zu bedenken, dass man der Verarbeitung persönlicher Daten mit dem Klick auf den entsprechenden Button – seit dem neuen EuGH Urteil vermehrt mit der Absendung des ausgefüllten Formulars und dem Häkchen an entsprechender Stelle –zugestimmt hat.

Widerrufsrecht durchsetzen: Konkrete Aufforderung an den Seitenbetreiber schicken

Cookies, der Verarbeitung von Adress- und Telefondaten sowie sonstiger Informationen stimmt man mit dem Setzen eines Häkchens und einem Klick zu. Schwieriger ist es, wenn man der Datenverarbeitung widersprechen und sein Einverständnis widerrufen möchte. Hierfür gibt es bei den meisten Webseiten keinen Button, den Verbraucher mit einem Klick bedienen und so von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen können. Eine schriftliche Aufforderung an den Seitenbetreiber empfiehlt sich und muss mit konkreten Forderungen bestückt sein.

Essenziell ist die direkte Formulierung dazu, welche Daten nicht weiter genutzt werden dürfen. Ratsam ist der Hinweis auf Rechtsmittel, wenn die Datenverarbeitung trotz Widerrufsrecht nicht unterlassen wird. Der Widerruf ist als Aufforderung und nicht als Bitte zu formulieren und mit einer Frist zu belegen.

Um die Datenverarbeitung zukünftig zu minimieren und im Internet so wenig wie möglich von sich preiszugeben, ist eine Umstellung des eigenen Surfverhaltens ratsam. Allein die regelmäßige Verlaufsleerung und die Löschung von Cookies mindern die im Internet vorhandene Datenmenge des Einzelnen. Wichtig: Jeder Vertrag muss einen plausiblen und gut sichtbaren Hinweis zum Widerrufsrecht enthalten. Fehlt dieser, hat der Vertrag vor dem Gesetz keine Gültigkeit.

Im Zweifelsfall hilft ein Fachanwalt für Widerspruchsrecht / Widerrufsrecht

Seit 2014 haben sich einige Aspekte im Widerrufsrecht verändert. Die Transparenz in der Datenverarbeitung ist ein essenzieller Bestandteil der AGB. Bei allen Problemen mit dem Widerrufsrecht oder der Umsetzung vom Widerspruchsrecht kann ein spezialisierter Fachanwalt für Internetrecht und Datenschutz helfen. Hinweis: Innerhalb von 30 Tagen braucht ein Widerruf keine Grundangabe.

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