Ein Gewinnspiel erscheint wie ein verlockendes Angebot – ein paar grundlegende Daten angeben und die Chance auf einen netten Gewinn erhalten. Für das Unternehmen, das das Gewinnspiel ausrichtet, ist es aber nur ein Geschäftsmodell wie jedes andere. Der verlockende Preis animiert die Nutzer personenbezogene Daten preiszugeben, die gesammelt, verarbeitet und ggf. weiterverkauft werden können. Diese Daten, zumeist Namen und Adressdaten verwendet das Unternehmen entweder selbst für Werbezwecke oder verkauft sie zu lukrativen Preisen weiter.

Damit dieses System nicht ausgenutzt werden kann, schreibt der Gesetzgeber vor, dass lediglich Daten, die für das Gewinnspiel relevant sein können, erhoben werden dürfen. Außerdem unterliegen die personenbezogenen Daten denselben Datenschutzregeln wie in anderen Kontexten. Das Unternehmen, das die Daten erhebt, darf diese nur entsprechend der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) weiterverarbeiten oder weitergeben.

Welche Daten dürfen erhoben werden?

Natürlich erfordern Gewinnspiele gewisse Angaben durch die Teilnehmenden – schließlich muss der Gewinner identifizierbar sein, damit ihm oder ihr der Gewinn auch tatsächlich zugeordnet werden kann. Der Veranstalter ist dabei an das Prinzip der Datensparsamkeit gebunden. Daher darf er nur solche Daten erheben, die tatsächlich für die Durchführung des Gewinnspiels notwendig sind.

Außerdem dürfen die Daten, die für das Gewinnspiel erhoben werden auch nur für das Gewinnspiel genutzt werden, sie sind also Zweckgebunden. Das rechtliche Prinzip der Zweckbindung personenbezogener Daten schreibt vor, dass die Nutzung der Daten für andere Zwecke nicht stattfinden darf.

Dürfen Daten aus Gewinnspielen für Werbezwecke genutzt werden?

Weil Gewinnspiele aber niemand veranstaltet um den Teilnehmenden eine Freude zu bereiten, sondern um wirtschaftliche Interessen zu verfolgen, gibt es eine Möglichkeit die Daten trotzdem für gewerbliche Zwecke zu nutzen. Der Veranstalter kann die Zweckbindung der Daten umgehen, indem er sich eine Erlaubnis durch die Teilnehmer einholt.

Das Verbot einer Weiterverarbeitung von personenbezogener Daten unterliegt einem sogenannten Erlaubnisvorbehalt – das heißt, sobald die Teilnehmenden der Verarbeitung oder Weitergabe ihrer Daten zustimmen, darf der Veranstalter diese auch für seine Zwecke nutzen – oder verkaufen.

Damit eine solche Erlaubnis auch rechtskräftig ist, müssen die Teilnehmenden die Daten auch freiwillig für eine solche Nutzung freigeben. Das erfolgt nicht über die bloße Information, dass die Daten entsprechend genutzt und weitergegeben werden, sondern muss aktiv durch die Teilnehmer erlaubt werden. Dies geschieht im Internet etwa durch die Markierung eines entsprechenden Kästchens mit einem Haken.

Koppelungsverbot: Entsprechend der Europäischen Datenschutzgrundverordnung darf die Teilnahme an einem Gewinnspiel nicht an das Einverständnis an die Verarbeitung und Weitergabe von personenbezogenen Daten für Werbezwecke gekoppelt werden.

Gewinnspiele und Datenschutzerklärungen

Genauso wie bei allen anderen Anwendungsgebieten sollte auch bei einem Gewinnspiel eine transparente und eindeutige Datenschutzerklärung die Teilnehmenden darüber informieren, was mit ihren Daten passiert.

Diese Datenschutzerklärung sollte die Teilnehmenden daher darüber informieren, welche Angaben erhoben und gespeichert werden, zu welchem Zweck sie verwendet werden, wie sie verarbeitet und ob sie weitergegeben werden. Erst in diesem Fall dürfen die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden entsprechend gewerblich verwendet werden.

Besonders sensibel ist, dass die Teilnehmenden informiert werden, dass die Daten auch für Werbezwecke genutzt werden und an Dritte übermittelt werden, da die Teilnehmenden immer wissen sollten, was mit ihren personenbezogenen Daten geschieht und worin sie bei der Teilnahme am Gewinnspiel teilnehmen.

Je größer die Zahl der Teilnehmenden, desto wichtiger ist der Datenschutz

Mit einem Gewinnspiel erreicht der Ausrichter, ob Unternehmen oder Institution schnell eine große Reichweite. Dabei wird es mit zunehmender Reichweite immer wichtiger die rechtlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Schließlich fragen Gewinnspiele mit den Adressdaten sensible personenbezogene Daten ab. Mit einer steigenden Zahl von Teilnehmenden steigt selbstredend auch das Risiko einer Abmahnung, wenn die Vorgaben der DSGVO und des BDSG nicht eingehalten wurden. Daher ist es immer ratsam sich vor der Ausrichtung eines Gewinnspiels datenschutzrechtlich beraten zu lassen.

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