Trotz des Coronavirus versuchen sowohl Unternehmen als auch die Menschen selbst Normalität in den Alltag zu bringen. Für viele gehört zu dieser Normalität ebenso der jährliche Urlaub, eventuell im Ausland, dazu. Dennoch müssen sie dabei die vielen Besonderheiten beachten, die für die unterschiedlichen Reisen gelten.
Trotz des Coronavirus versuchen sowohl Unternehmen als auch die Menschen selbst Normalität in den Alltag zu bringen. Für viele gehört zu dieser Normalität ebenso der jährliche Urlaub, eventuell im Ausland, dazu. Dennoch müssen sie dabei die vielen Besonderheiten beachten, die für die unterschiedlichen Reisen gelten.
Die rechtliche Lage bezüglich des Hackings ist im besten Falle schwierig. Allerdings wissen Unternehmen, dass sie nur durch Hacking herausfinden können, welche möglichen Wege ein Black Hat Hacker in ihr System finden kann. Deshalb ist es grundsätzlich notwendig, einen White Hat Hacker mit einer expliziten Erlaubnis für das weitere Vorgehen auszustatten.
Eine Geburtstagsliste zu veröffentlichen, gehört in den meisten Unternehmen einfach dazu: Denn sie soll die Kollegen einander näherbringen und es ermöglichen, besondere Tage gebührend zu feiern. Während sich Arbeitnehmer auch darüber freuen, wenn der Chef gratuliert, gilt es dennoch einiges zu beachten. Hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten müssen Arbeitgeber verschiedene Aspekte vorab klären:
Personenbezogene Daten direkt nach der Kündigung zu löschen, erscheint grundlegend richtig. Das ist jedoch keineswegs der Fall. Denn die DSGVO legt fest, dass Daten gespeichert werden dürfen, solange sie eine Zweckbindung erfüllen und rechtmäßig aufbewahrt werden. Das bedeutet: Personenbezogene Daten unterliegen erst dann der Pflicht zur Datenlöschung, wenn der Zweck ihrer Speicherung nicht länger besteht.
Personenbezogene Daten direkt nach der Kündigung zu löschen, erscheint grundlegend richtig. Das ist jedoch keineswegs der Fall. Denn die DSGVO legt fest, dass Daten gespeichert werden dürfen, solange sie eine Zweckbindung erfüllen und rechtmäßig aufbewahrt werden. Das bedeutet: Personenbezogene Daten unterliegen erst dann der Pflicht zur Datenlöschung, wenn der Zweck ihrer Speicherung nicht länger besteht.
Personenbezogene Daten direkt nach der Kündigung zu löschen, erscheint grundlegend richtig. Das ist jedoch keineswegs der Fall. Denn die DSGVO legt fest, dass Daten gespeichert werden dürfen, solange sie eine Zweckbindung erfüllen und rechtmäßig aufbewahrt werden. Das bedeutet: Personenbezogene Daten unterliegen erst dann der Pflicht zur Datenlöschung, wenn der Zweck ihrer Speicherung nicht länger besteht.
Personenbezogene Daten direkt nach der Kündigung zu löschen, erscheint grundlegend richtig. Das ist jedoch keineswegs der Fall. Denn die DSGVO legt fest, dass Daten gespeichert werden dürfen, solange sie eine Zweckbindung erfüllen und rechtmäßig aufbewahrt werden. Das bedeutet: Personenbezogene Daten unterliegen erst dann der Pflicht zur Datenlöschung, wenn der Zweck ihrer Speicherung nicht länger besteht.
Der Impfstatus der eigenen Mitarbeiter ist ein heikles Thema, das zu zahlreichen öffentlichen Diskussionen führt. Nach wie vor gilt es, bei der Verarbeitung persönlicher Daten Vorsicht walten zu lassen. Denn auch der Impfstatus der Mitarbeiter unterliegt dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Wer also den Impfstatus erfragen möchte, muss beide Rechtsgrundlagen in Kombination betrachten, da es sich bei dieser Information um ein Gesundheitsdatum handelt.
Der Impfstatus der eigenen Mitarbeiter ist ein heikles Thema, das zu zahlreichen öffentlichen Diskussionen führt. Nach wie vor gilt es, bei der Verarbeitung persönlicher Daten Vorsicht walten zu lassen. Denn auch der Impfstatus der Mitarbeiter unterliegt dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Wer also den Impfstatus erfragen möchte, muss beide Rechtsgrundlagen in Kombination betrachten, da es sich bei dieser Information um ein Gesundheitsdatum handelt.