Wenn es um Hass und Hetze im Internet geht, ertönt immer wieder der Ruf nach einer Klarnamenpflicht im Internet. Zuletzt brachte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble die Diskussion im Januar 2020 wieder in Gang.

Die Idee ist, dass Ermittlungen wegen Straftaten im Internet einfacher werden könnten, wenn sich jeder, der sich im Internet und vor allem auf Sozialen Medien wie Facebook, Instagram oder TikTok bewegt, mit seinem Klarnamen anmelden müsste. Die Anonymität des Internets, so die Befürworter einer Klarnamenpflicht, befördere eine toxische Internetkultur.

Aber ist aus datenschutzrechtlicher Perspektive eine Klarnamenpflicht überhaupt möglich? Und was sind die Vor- und Nachteile einer Klarnamenpflicht im Internet?

Datenschutzrechtliche Hürden für eine Klarnamenpflicht

Bei Namen handelt es sich um personenbezogene Daten, die nicht ohne Rechtsgrundlage verarbeitet werden dürfen. Bei einer Klarnamenpflicht müsste jeder Nutzer eines Sozialen Netzwerkes diese personenbezogenen Daten preisgeben. Bisher muss er dies aus datenschutzrechtlicher Perspektive nicht, da der Klarname nicht für das Soziale Netzwerk nötig ist.

Die Frage, ob diese Rechtsgrundlage durch eine Klarnamenpflicht geschaffen werden sollte, berührt ganz elementare Fragen einer kritischen Öffentlichkeit. Denn es ist davon auszugehen, dass sich viele Menschen nicht mehr trauen werden, ihre Meinung zu äußern, wenn sie ihren Klarnamen dabei angeben müssen.

Diese Argumentation trugen die Richter des Bundesgerichtshofes bei einem Urteil von 2009 vor. Bei dem Verfahren hatte ein Lehrerbewertungsportal gefordert, die Namen von Nutzern offenlegen zu lassen. Der Bundesgerichtshof lehnte dieses Begehren ab, weil es zu Nachteilen für den oder die Nutzer*in führen könnte:

„Die Verpflichtung sich namentlich zu bekennen (…) würde (…) die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien (…) sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern.“ – Bundesgerichtshof VI ZR 196/08

Besonders für Menschen, die einer benachteiligten Gruppe angehören, könnte eine Klarnamenpflicht erhebliche Gefahren mit sich bringen. Eine Klarnamenpflicht könnte also zu einer Beschränkung der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit führen.

Aber auch datenschutzrechtlich müssten noch weitere Fragen geklärt werden. Wie lange würden die personenbezogenen Daten im Sinne des Rechtes auf Vergessenwerden gespeichert werden? Wann dürften sie an die Ermittlungsbehörden weiter geleitet werden?

Klarnamenpflicht im Internet verhindert Hasskommentare

Würde eine Klarnamenpflicht gegen die DSGVO verstoßen?

Sollte es zu einer Umsetzung der Klarnamenpflicht kommen, müsste noch geklärt werden, ob sie gegen die DSGVO verstoßen würde. Denn die Datenschutzgrundverordnung sieht den Grundsatz der Datensparsamkeit vor. Hieraus entsteht die Frage, wie juristisch die Klarnamenpflicht gestaltet werden könnte, wenn sie für die Funktion von Sozialen Netzwerken gar nicht zwingend notwendig ist.

Zu einer Diskussion gehört Verantwortung

Befürworter einer Klarnamenpflicht argumentieren, dass es zu einer Mäßigung der Debatte führen würde, wenn über jedem Posting der Klarname des Autors stehen würde. Unqualifizierte Hasskommentare würden die meisten Menschen nur in der schützenden Anonymität des Internets äußern, aber nicht auf offener Straße oder dem Stammtisch, wo sie identifizierbar seien.

Wer außerhalb von Sozialen Netzwerken, ob in Flugblättern, Plakaten oder auf eigenen Domains veröffentlicht, sollte seinen Namen unter seine Inhalte setzen. Entweder mit der Abkürzung V.i.s.d.P. (Verantwortlich im Sinne des Presserechts) oder in Form eines Impressums.

Die Hoffnung ist, dass weniger Hass- und Hetzkommentare veröffentlicht werden, wenn der oder die Autor*innen erkennbar sind und damit Druck auf ehrenamtlich tätige Journalisten oder Politiker entsteht. Um eine zivilisierte Debattenkultur zu erhalten, sollte jeder Autor Verantwortung für seine Äußerung übernehmen und ggf. dafür zur Rechenschaft gezogen werden können.

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