
Auch an Schulen und Kindergärten gelten die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Das hat unter anderem die Folge, dass Träger sehr vorsichtig mit Fotos von ihren Schulen bzw. Kindergärten sein müssen. Denn gerade bei Fotos von Kindern sind nicht nur die Gesetze wichtig, auch gesellschaftlich handelt es sich hier um ein sehr sensibles Thema.