Die Corona-Pandemie beeinflusst nach wie vor unser aller Leben. Mittlerweile haben sich die meisten Unternehmen auf die neuen Arbeitsbedingungen einrichten können und können Home Office und Datenschutz unter einen Hut bringen.
Jeder kennt ihn mittlerweile: Den Facebook Like Button. Den berühmten „Daumen hoch“ gibt es nicht nur auf Facebook, sondern auch als PlugIn auf anderen Webseiten. Mit diesem PlugIns können Webmaster ihre Internetseite mit der Facebookseite verknüpfen. Allerdings ist das aus DSGVO-Perspektive schwierig.
Dieser Blog-Beitrag nimmt die Debatte um mögliche Smartphone-Apps unter die Lupe, die die weitere Ausbreitung des Virus bekämpfen sollen und so eine Rückkehr in einen (einigermaßen) gewohnten Alltag ermöglichen könnten.
Nach der Einführung der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) im Mai 2018, gilt auch eine neue Bußgeldverordnung. Zuvor waren Bußgelder für Datenschutzverstöße in Deutschland auf 300.000 Euro gedeckelt gewesen. Um auch effektiv gegen Unternehmen mit gewaltigen Umsätzen wie Google oder Amazon im Fall der Fälle vorgehen zu können, gilt keine absolute Obergrenze mehr. Stattdessen können Bußgelder bis zu einer Höhe von vier Prozent des Jahresumsatz eines Unternehmens erhoben werden.
Corona: In nur wenigen Tagen wurde unsere Gesellschaft und unser Leben auf eine Art und Weise durcheinandergewirbelt, wie wir uns es noch vor vier Wochen nicht hätten erträumen können.
Essentielle Grundrechte, wie die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit, Religionsfreiheit und Gewerbefreiheit wurden eingeschränkt oder. In einigen Regionen Deutschlands wurde sogar das Recht auf Freizügigkeit aufgehoben.