NIS-2-Check
Könnte Ihr Unternehmen unter NIS-2 fallen?
Die Beantwortung von drei Fragen zu Sektor, Unternehmensgröße und Lieferketten-Rolle genügt für eine belastbare erste Einschätzung Ihrer NIS-2-Betroffenheit.
NIS-2-Check
Nutzen Sie unseren kostenfreien NIS-2-Check.
Hintergrund
NIS-2 betrifft viele Unternehmen.
Die NIS-2-Richtlinie erweitert den Kreis regulierter Unternehmen erheblich, von Energie und Gesundheit über Abfallwirtschaft bis zu digitalen Diensten. Umgesetzt wird sie in Deutschland über das novellierte BSI-Gesetz (BSIG).
Wer betroffen ist
- Besonders wichtige und wichtige Einrichtungen, je nach Sektor und Unternehmensgröße
- Auch Zulieferer im Rahmen der Lieferketten.
Die Kernpflichten
- Risikomanagement-Maßnahmen nach dem Stand der Technik (Art. 21 NIS-2)
- Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle (Frühwarnung 24 h, Meldung 72 h)
- Registrierung bei der zuständigen Behörde
- Persönliche Verantwortung und Haftung der Geschäftsleitung (Art. 20 NIS-2)
Erst prüfen, dann handeln
Dieser NIS-2-Check liefert eine erste Orientierung. Die verbindliche Einstufung und die Umsetzung begleiten wir im Rahmen unserer NIS-2-Beratung.
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Häufige Fragen
Was unsere Mandanten oft fragen.
Was ist der Unterschied zwischen besonders wichtigen und wichtigen Einrichtungen?
Besonders wichtige Einrichtungen sind in der Regel große Unternehmen der Anlage-1-Sektoren (z. B. Energie, Bankwesen, Gesundheit) und unterliegen der strengsten Aufsicht mit Bußgeldern bis 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Wichtige Einrichtungen (WE) unterliegen etwas geringeren Anforderungen, mit Bußgeldern bis 7 Mio. € oder 1,4 % des Jahresumsatzes.
Wir sind ein kleines Unternehmen, können wir trotzdem betroffen sein?
Grundsätzlich sind Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen ausgenommen. Es gibt jedoch größenunabhängige Ausnahmen, etwa für qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, TLD-Namenregister und DNS-Diensteanbieter sowie öffentliche Verwaltungen.
Was passiert, wenn unser Unternehmen nur indirekt über die Lieferkette betroffen ist?
Auch ohne direkte gesetzliche Pflicht können Auftraggeber, die selbst unter NIS-2 fallen, vertraglich Sicherheitsanforderungen an Sie als Zulieferer oder Dienstleister weitergeben. Das lohnt einen Blick in aktuelle und künftige Verträge.
Wie zuverlässig ist die Einschätzung des NIS-2-Checks?
Der NIS-2-Check liefert eine erste Orientierung anhand von drei Fragen zu Sektor, Größe und Lieferkettenrolle. Für eine verbindliche, rechtssichere Einstufung empfehlen wir unsere NIS-2-Betroffenheitsanalyse.
Was machen wir, wenn uns der NIS-2-Check als betroffen einstuft?
Sie sollten die Registrierungspflicht bei der zuständigen Behörde prüfen und zeitnah eine Gap-Analyse gegen die NIS-2-Mindestanforderungen durchführen. Wir unterstützen dabei im Rahmen unserer NIS-2-Beratung.