Impressum-Check

Ist Ihr Impressum abmahnsicher?

Automatisierte Prüfung der Pflichtangaben nach § 5 DDG in Sekunden, inklusive Kammerpflichten und der häufigsten Abmahnfallen.

Impressum-Check

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Wie wir Ihre Eingabe verarbeiten, erklärt unsere Datenschutzerklärung.

Hinweis: Automatisierte Analyse des öffentlich ladbaren HTML-Quelltexts. Das Ergebnis dieses Checks ist eine kostenfreie, automatisierte Ersteinschätzung und damit ein grober Anhaltspunkt. Es ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls und keine Rechtsberatung. Eine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit des Ergebnisses übernehmen wir nicht.

Hintergrund

Warum ein fehlerhaftes Impressum abgemahnt werden kann.

Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) hat am 14. Mai 2024 das Telemediengesetz abgelöst; die EU-Streitbeilegungsplattform wurde am 20. Juli 2025 endgültig abgeschaltet, nachdem die ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 durch die Verordnung (EU) 2024/3228 aufgehoben wurde. Veraltete Links darauf sind ein beliebter Abmahngrund.

Pflichtangaben nach § 5 DDG

  • Name und ladungsfähige Anschrift, bei juristischen Personen inkl. Rechtsform und Vertretungsberechtigten
  • Schnelle elektronische Kontaktaufnahme, insbesondere E-Mail-Adresse
  • Handelsregister und Registernummer, falls eingetragen
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden
  • Zuständige Aufsichtsbehörde oder Kammer bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten

Die häufigsten Abmahnfallen

  • Verweis auf die abgeschaltete EU-ODR-Plattform
  • Fehlende oder schwer auffindbare E-Mail-Adresse
  • Fehlende Rechtsform oder Vertretungsberechtigte
  • Fehlende Kammer- oder Berufsangaben bei freien Berufen

Gilt auch für kleine Seiten

Die Impressumspflicht trifft nahezu jedes geschäftsmäßige Online-Angebot, auch Ein-Personen-Betriebe und Landingpages. Nur rein private, nicht geschäftsmäßige Seiten sind ausgenommen.

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Fehler im Impressum gefunden? Wir überarbeiten Ihr Impressum rechtssicher, meist innerhalb weniger Werktage.

Häufige Fragen

Was unsere Mandanten oft fragen.

Was genau prüft der Impressum-Check?
Die Pflichtangaben nach § 5 DDG (Name, Anschrift, E-Mail, ggf. Rechtsform und Handelsregister), § 18 MStV für redaktionelle Angebote, den Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG sowie zwei häufige Abmahnrisiken: den seit Juli 2025 abgeschalteten EU-ODR-Link und veraltete Verweise auf das durch das DDG abgelöste TMG. Außerdem weist er auf eine angegebene Steuernummer hin, die im Impressum nicht erforderlich ist.
Ist ein grünes Ergebnis eine rechtliche Garantie?
Nein. Die Prüfung ist eine automatisierte Texterkennung und ersetzt keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall, insbesondere bei Sonderfällen wie Kammerberufen oder ausländischen Rechtsformen.
Der Check meldet Fehler. Was mache ich damit?
Jeder Befund nennt die betroffene Pflichtangabe und was daran fehlt. Die roten Punkte sind die abmahnrelevanten und gehören zuerst behoben. Die gelben sind Hinweise, etwa auf eine fehlende Telefonnummer oder eine nicht erforderliche Steuernummer. Die blauen Punkte sind zu prüfen, weil sie nur je nach Rechtsform und Tätigkeit greifen. Der Zähler „Hinweise“ fasst alle Punkte mit Erläuterung zusammen. Das Risiko steht auf hoch, sobald mindestens ein roter Punkt vorliegt, sonst auf niedrig. Ergänzen Sie die Angaben in Ihrem Impressum und starten Sie den Check danach erneut. Bleibt etwas offen, etwa bei Kammerberufen oder ausländischen Rechtsformen, prüfen wir das Impressum im Rahmen der Website-Compliance.
Muss ich die Startseite oder die Impressum-Unterseite eingeben?
Geben Sie direkt die URL Ihrer Impressum-Seite ein, z. B. https://ihre-domain.de/impressum. Der Checker analysiert nur die eingegebene Seite, nicht die gesamte Website.
Ist die Nutzung des Impressum-Checks kostenfrei?
Ja, vollständig kostenfrei und ohne Registrierung. Für eine vollständige rechtliche Prüfung inklusive Vertretungsberechtigten und Kammerangaben nutzen Sie unsere Leistung Website-Compliance.