
Mitarbeiter, die trotz Krankschreibung arbeiten möchten, dürfen ihrer beruflich Tätigkeit nachgehen. Die Arbeit trotz Krankschreibung ist nicht verboten: Bei der Bescheinigung handelt es sich lediglich um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Mitarbeiter, die trotz Krankschreibung arbeiten möchten, dürfen ihrer beruflich Tätigkeit nachgehen. Die Arbeit trotz Krankschreibung ist nicht verboten: Bei der Bescheinigung handelt es sich lediglich um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Mitarbeiter, die trotz Krankschreibung arbeiten möchten, dürfen ihrer beruflich Tätigkeit nachgehen. Die Arbeit trotz Krankschreibung ist nicht verboten: Bei der Bescheinigung handelt es sich lediglich um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Personenbezogene Daten direkt nach der Kündigung zu löschen, erscheint grundlegend richtig. Das ist jedoch keineswegs der Fall. Denn die DSGVO legt fest, dass Daten gespeichert werden dürfen, solange sie eine Zweckbindung erfüllen und rechtmäßig aufbewahrt werden. Das bedeutet: Personenbezogene Daten unterliegen erst dann der Pflicht zur Datenlöschung, wenn der Zweck ihrer Speicherung nicht länger besteht.