DSGVO-Urteil: Anlass für das Bußgeldverfahren war eine Strafanzeige eines Kunden eines Telekommunikationsdienstleisters wegen Nachstellung. Dessen ehemalige Lebensgefährtin hatte über das Callcenter des Telekommunikationsdienstleisters die neue Telefonnummer ihres Ex-Partners erfragt, indem sie sich als dessen Ehefrau ausgegeben hatte.
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