Der Impfstatus der eigenen Mitarbeiter ist ein heikles Thema, das zu zahlreichen öffentlichen Diskussionen führt. Nach wie vor gilt es, bei der Verarbeitung persönlicher Daten Vorsicht walten zu lassen. Denn auch der Impfstatus der Mitarbeiter unterliegt dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Wer also den Impfstatus erfragen möchte, muss beide Rechtsgrundlagen in Kombination betrachten, da es sich bei dieser Information um ein Gesundheitsdatum handelt.
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