Datenschutz und der Betriebsrat: Knapp 40 Prozent aller bundesdeutschen Unternehmen unterhalten einen Betriebsrat. Regelungen zu den einzelnen Rechten und Pflichten der Beschäftigtenvertretungen finden sich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Ein besonders komplexes und zugleich sensibles Thema betrifft ihre Funktion beim Datenschutz. Mit der Schaffung des § 79a BetrVG sollte der bis dato oft strittige Zuständigkeitsbereich mehr Rechtssicherheit erhalten. Doch es bleiben Unklarheiten.
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