Personenbezogene Daten direkt nach der Kündigung zu löschen, erscheint grundlegend richtig. Das ist jedoch keineswegs der Fall. Denn die DSGVO legt fest, dass Daten gespeichert werden dürfen, solange sie eine Zweckbindung erfüllen und rechtmäßig aufbewahrt werden. Das bedeutet: Personenbezogene Daten unterliegen erst dann der Pflicht zur Datenlöschung, wenn der Zweck ihrer Speicherung nicht länger besteht.
Der Impfstatus der eigenen Mitarbeiter ist ein heikles Thema, das zu zahlreichen öffentlichen Diskussionen führt. Nach wie vor gilt es, bei der Verarbeitung persönlicher Daten Vorsicht walten zu lassen. Denn auch der Impfstatus der Mitarbeiter unterliegt dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Wer also den Impfstatus erfragen möchte, muss beide Rechtsgrundlagen in Kombination betrachten, da es sich bei dieser Information um ein Gesundheitsdatum handelt.
Der Impfstatus der eigenen Mitarbeiter ist ein heikles Thema, das zu zahlreichen öffentlichen Diskussionen führt. Nach wie vor gilt es, bei der Verarbeitung persönlicher Daten Vorsicht walten zu lassen. Denn auch der Impfstatus der Mitarbeiter unterliegt dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Wer also den Impfstatus erfragen möchte, muss beide Rechtsgrundlagen in Kombination betrachten, da es sich bei dieser Information um ein Gesundheitsdatum handelt.
Der Impfstatus der eigenen Mitarbeiter ist ein heikles Thema, das zu zahlreichen öffentlichen Diskussionen führt. Nach wie vor gilt es, bei der Verarbeitung persönlicher Daten Vorsicht walten zu lassen. Denn auch der Impfstatus der Mitarbeiter unterliegt dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Wer also den Impfstatus erfragen möchte, muss beide Rechtsgrundlagen in Kombination betrachten, da es sich bei dieser Information um ein Gesundheitsdatum handelt.