Website-Compliance

Website-Compliance: die Wahrheit steht im Quellcode.

Cookies, Tracking, Datenschutzerklärung, Impressum und Drittland-Transfers geprüft.

Zum Paket ↓

Was wir leisten

Vom Muss bis zum Mehrwert.

Wir prüfen Ihre Website oder Webshop auf DSGVO-Konformität, Cookie-Banner, Datenschutzerklärung, eingebundene Drittdienste und Drittland-Transfers, erstellen oder prüfen das Impressum nach § 5 DDG und liefern einen schriftlichen Audit-Bericht mit konkreten Behebungsvorschlägen.

  • Erstellung und Prüfung von Impressum (§ 5 DDG, § 18 MStV)
  • Website-Scan (Cookies, Tracker, eingebundene Drittdienste)
  • Erstellung und Prüfung von Datenschutzerklärung (Art. 13 DSGVO)
  • Prüfung von Cookie-Banner und Einwilligungsmanagement (TDDDG)
  • Bewertung von Drittland-Transfers (Art. 44 ff. DSGVO)
  • Schriftlicher Audit-Bericht mit Bewertung pro Prüfpunkt

So arbeiten wir

Drei Schritte zum Ziel.

  1. Schritt 01

    Website-Scan

    Vollständige technische Prüfung, Cookies, Tracker, Drittland-Verbindungen, eingebettete Dienste, Cookie-Banner, Datenschutzerklärung und Impressum.

  2. Schritt 02

    Audit-Bericht

    Schriftlicher Bericht mit Risiko-Bewertung pro Prüfpunkt. Bei Mängeln, etwa fehlenden Pflichtangaben im Impressum: konkrete Behebungsvorschläge.

  3. Schritt 03

    Umsetzungsbegleitung

    Auf Wunsch erstellen oder korrigieren wir Ihr Impressum und begleiten die Behebung weiterer Mängel, bis zum erfolgreichen Nachaudit und der Ausstellung des Datenschutz-Siegels.

Ihr Invest

Ein Paket, vier Bausteine.

Pauschalpreis für Prüfung und Erstellung der Pflichtdokumente. Was darüber hinaus nötig ist, buchen Sie als Baustein dazu.

Add-on 1

Impressum

Erstellung oder Prüfung nach § 5 DDG und § 18 MStV.

zzgl. pauschal 50 € zzgl. USt.

Add-on 2

Datenschutz-Siegel

Sichtbares Siegel mit turnusmäßigem Website-Scan, zeigt den letzten Prüfungszeitpunkt.

zzgl. 20 € / Monat bzw. 200 € / Jahr, jeweils zzgl. USt.

Add-on 3

KI-Kennzeichnungen

Transparenzhinweise nach Art. 50 KI-Verordnung, etwa für Chatbots.

Preis auf Anfrage

Add-on 4

Onlineshop-Compliance

AGB, Widerrufsrecht, Bestellprozess, Preisangaben, etc.

Preis auf Anfrage

Diese Leistung erbringt unser Kooperationspartner: Schönberger & Dielmann, Rechtsanwaltskanzlei

Alle Preise zzgl. gesetzlicher USt. Optionale Zusatzleistungen (Add-ons) werden nach Aufwand kalkuliert und im Angebot separat ausgewiesen (Ausnahme: Add-on 1 und Add-on 2, für die Pauschalpreise gelten).

Website-Compliance

Was Ihre Website wirklich lädt.

Fast jede Website lädt im Hintergrund mehr Drittdienste, als ihr Betreiber vermutet, oft schon vor einer Einwilligung. Das ist ein Datenschutzproblem und zugleich ein handfestes Abmahn- und Bußgeldrisiko.

Die häufigsten Fundstellen

  • Von extern nachgeladene (Google-)Schriften und (Google-)Analytics ohne Einwilligung
  • Cookie-/Consent-Banner, die Dienste zu früh oder ohne echte Wahl laden
  • Eingebettete Karten, Videos und Social-Media-Plugins
  • Fehlende oder veraltete Datenschutzerklärung
  • Impressumsmängel und ungeprüfte Drittland-Transfers (US-Dienste)

Der Rechtsrahmen

Für das Speichern und Auslesen von Cookies gilt die Einwilligungspflicht nach § 25 TDDDG; die Datenschutzerklärung folgt aus Art. 13 DSGVO, das Impressum aus § 5 DDG, und Drittland-Transfers unterliegen Art. 44 ff. DSGVO.

Der Prüfbericht

Sie erhalten einen schriftlichen Audit-Bericht mit Risiko-Bewertung und konkreten Behebungsvorschlägen. Eine erste Selbsteinschätzung ermöglichen unser kostenfreier DSGVO-Check und der Impressum-Check.

Kooperationsleistung

Onlineshop-Compliance, anwaltlich geprüft.

Ein Shop haftet nicht nur für seine Datenschutzerklärung. Abmahnfähig sind ebenso die AGB, die Widerrufsbelehrung, der Bestellprozess und jede Preisangabe. Deshalb prüft die Partnerkanzlei den Shop als Ganzes statt einzelner Dokumente.

Die Pflichttexte, aufeinander abgestimmt

Sie erhalten die Texte nicht als Bausteine von der Stange, sondern auf Ihr Sortiment, Ihre Versandwege und Ihre Zahlungsarten zugeschnitten. Widersprüche zwischen den Dokumenten sind einer der häufigsten Angriffspunkte, etwa wenn die AGB eine Frist nennen, die in der Widerrufsbelehrung anders steht.

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular
  • Impressum nach § 5 DDG
  • Datenschutzerklärung für den Shop-Betrieb
  • Bestellprozess und Button-Beschriftung
  • Preisangaben, Versandkosten und Lieferzeiten

Das Prüfungsprotokoll

Kern der Leistung ist kein Gutachten, das im Ordner verschwindet, sondern eine Arbeitsliste. Jeder Punkt steht einzeln, mit Fundstelle und konkretem Änderungsvorschlag, sodass Sie diesen ohne Rückfrage umsetzen können.

  1. 01 Befund Was beanstandet wird und auf welcher Norm die Beanstandung beruht.
  2. 02 Fundstelle Seite, Abschnitt oder Prozessschritt, in dem der Punkt auftritt.
  3. 03 Empfehlung Formulierungsvorschlag oder Eingriff, der den Punkt schließt.
  4. 04 Dringlichkeit Einordnung, was vor dem Weiterbetrieb zu ändern ist und was nachziehen kann.

Preis auf Anfrage, abhängig von Sortiment und Shop-System. Buchbar als Add-on 4 zur Website-Compliance oder einzeln.

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Häufige Fragen

Was zur Website-Prüfung gefragt wird.

Welche Vorgaben prüfen Sie konkret?
DSGVO (Art. 13, Art. 25, Art. 28 und Art. 32 DSGVO), BDSG, TDDDG (Tracking und Cookie-Einwilligung), Impressumspflicht nach § 5 DDG sowie § 18 MStV, EuGH-Rechtsprechung zu Google Fonts/Analytics, sowie Drittland-Transfers nach Art. 44 ff. DSGVO.
Erstellen Sie auch das Impressum, oder prüfen Sie nur?
Beides. Fehlt ein Impressum oder ist es unvollständig, erstellen wir es nach § 5 DDG neu. Ist bereits eines vorhanden, prüfen wir es auf Vollständigkeit, etwa Vertretungsberechtigte, Handelsregisterangaben oder die Pflichtangaben für Kammerberufe. Für eine kostenfreie Erstprüfung nutzen Sie unseren Impressum-Check.
Erhalte ich nach dem Check automatisch ein Siegel?
Nein, der Check ist die technische Prüfung. Das Datenschutz-Siegel ist eine eigene, optionale Leistung, die Sie nach bestandenem Check zusätzlich beauftragen können.
Wie oft sollte ich meine Website prüfen lassen?
Mindestens jährlich, sowie nach jeder wesentlichen Änderung, etwa neuen eingebundenen Diensten, einem Website-Relaunch oder einem Anbieterwechsel beim Hosting.
Welche Bußgelder und Strafen drohen?
Hier greifen mehrere Regelwerke nebeneinander. DSGVO (Art. 83 DSGVO). Verstöße gegen die Grundsätze der Verarbeitung, die Rechtsgrundlagen, die Betroffenenrechte oder die Übermittlung in ein Drittland (Art. 83 Abs. 5 DSGVO): bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes. Verstöße gegen die Pflichten von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern, etwa Verarbeitungsverzeichnis, Sicherheit der Verarbeitung, Meldepflicht bei Datenpannen oder Benennung eines Datenschutzbeauftragten (Art. 83 Abs. 4 DSGVO): bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Maßgeblich ist jeweils der höhere Betrag. Neben dem Bußgeld kann eine Aufsichtsbehörde die Verarbeitung anordnen, beschränken oder untersagen; § 42 BDSG stellt bestimmte vorsätzliche Handlungen zusätzlich unter Strafe, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. TDDDG (§ 28 TDDDG). Zugriff auf Endgeräte ohne die nach § 25 TDDDG erforderliche Einwilligung, also etwa Tracking-Cookies vor der Zustimmung: bis zu 300.000 €. Daneben bleibt die DSGVO anwendbar, sobald personenbezogene Daten betroffen sind.