Vertragsprüfung & Vertragsgestaltung: bestehende geprüft, neue rechtssicher erstellt.
AVVs und Datenschutzverträge geprüft oder passgenau erstellt, je nach Bedarf.
Was wir leisten
Vom Muss bis zum Mehrwert.
Wir prüfen bestehende Auftragsverarbeitungsverträge, Vereinbarungen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit und Geheimhaltungsvereinbarungen, oder erstellen sie passgenau zu Ihren realen Datenflüssen, statt Vorlagen-Compliance.
- Inhaltskontrolle bestehender AVVs gemäß Art. 28 DSGVO
- Maßgeschneiderte Vertragsgestaltung statt Vorlagen-Compliance
- Joint-Controllership-Agreements (JCA) und Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA)
- Technische und organisatorische Maßnahmen und Subunternehmer-Listen
- Abrechnung viertelstundengenau
So arbeiten wir
Drei Schritte zum Ziel.
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Schritt 01
Bedarfsklärung
Sie sagen uns, ob ein bestehender Vertrag geprüft oder ein neuer AVV, JCA oder NDA auf Basis Ihrer realen Datenflüsse erstellt werden soll.
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Schritt 02
Prüfung oder Entwurf
Prüfung der Klauseln gem. Art. 28 DSGVO bzw. Art. 26 DSGVO. Bei Neuerstellung: individueller Entwurf inklusive TOMs und Subunternehmer-Liste.
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Schritt 03
Verhandlung & Abschluss
Auf Wunsch begleiten wir die Verhandlung mit Ihrem Vertragspartner bis zur Unterschrift. Abrechnung viertelstundengenau.
AVV & Datenschutzverträge
Verträge, die den Datenfluss abbilden.
Sobald ein Dienstleister in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO Pflicht, ob Cloud-Speicher, Newsletter-Tool, Lohnabrechnung oder IT-Wartung. Fehlt er oder ist er lückenhaft, haften Sie als Verantwortlicher.
Pflichtinhalte nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO
- Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung
- Weisungsbindung und Vertraulichkeit
- Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
- Regeln zu Subunternehmern (weitere Auftragsverarbeiter)
- Unterstützung bei Betroffenenrechten und Meldepflichten
- Löschung oder Rückgabe der Daten sowie Nachweis- und Audit-Rechte
AVV, Joint Controllership oder NDA?
Nicht jede Zusammenarbeit ist eine Auftragsverarbeitung. Entscheiden beide Seiten gemeinsam über Zwecke und Mittel, liegt eine gemeinsame Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO) mit eigenem Vertragstyp vor.
Häufige Fehler, die wir beheben
- Veraltete AVV mit Verweis auf die alte EU-Datenschutzrichtlinie
- Fehlende oder pauschale TOMs
- Ungeprüfte Sub-Auftragsverarbeiter und Drittland-Transfers
- Kein AVV trotz eindeutiger Auftragsverarbeitung
Weitere Leistungen
Was wir sonst noch abdecken.
Aus dem Blog
Vertiefende Beiträge zum Thema.
Häufige Fragen