Schulungen (DSGVO, KI, NIS-2)

Schulungen, die im Arbeitsalltag weiterhelfen.

Mitarbeitende und Geschäftsführung sicher im Umgang mit personenbezogenen Daten, KI und NIS-2.

Zu den Paketen ↓

Was wir leisten

Vom Muss bis zum Mehrwert.

Wir schulen Mitarbeitende und Geschäftsführung praxisnah zu DSGVO-Grundlagen, KI-Recht (KI-Verordnung) und NIS-2-Pflichten, mit typischen Fehlerquellen im Arbeitsalltag und aktuellen Bedrohungslagen, vor Ort oder online.

  • Grundlagenschulung DSGVO für alle Mitarbeitenden
  • Vertiefungsschulung für Geschäftsführung und Führungskräfte
  • Schulungen zu KI-Recht (KI-Verordnung) und zur NIS-2
  • Awareness-Training zu Phishing und Social Engineering
  • Rollenspezifische Schulungen für HR, Marketing und IT
  • Teilnahmenachweis zur Dokumentation der Nachweispflicht

So arbeiten wir

Vom Bedarf zur Auffrischung.

  1. Schritt 01

    Bedarfsanalyse

    Wir klären Zielgruppe, Vorwissen, Themenschwerpunkt (DSGVO, KI-Recht, NIS-2) und branchenspezifische Risiken, um die Inhalte passgenau zuzuschneiden.

  2. Schritt 02

    Durchführung

    Präsenz- oder Online-Schulung mit Praxisbeispielen aus Ihrem Unternehmensalltag statt generischer Folien.

  3. Schritt 03

    Nachweis

    Teilnahmenachweis für Ihre Dokumentation, direkt im Anschluss an die Schulung.

  4. Schritt 04

    Auffrischung

    Auf Wunsch eine jährliche Auffrischungsschulung, dazu eine Einweisung für neue Mitarbeitende.

Ihr Invest

Drei Schwerpunkte, frei kombinierbar.

Alle Schulungen: 200 € je Stunde zzgl. 30 € je teilnehmender Person, jeweils zzgl. USt., unabhängig vom Thema. Die Kästen zeigen, was inhaltlich dazugehört.

DSGVO-Schulungen

Grundlagen- und Vertiefungsschulungen im Datenschutz für Mitarbeitende und Geschäftsführung.

Leistungsumfang

  • Grundlagenschulung DSGVO für alle Mitarbeitenden
  • Vertiefungsschulung für Geschäftsführung und Führungskräfte
  • Rollenspezifische Inhalte für HR, Marketing und IT
  • Awareness-Training zu Phishing und Social Engineering
  • Teilnahmenachweis zur Dokumentation der Nachweispflicht
  • Schulungen in Präsenz vor Ort oder online
DSGVO-Schulungen anfragen →

KI-Schulungen

Rechtssicherer Umgang mit KI-Systemen nach der KI-Verordnung im Arbeitsalltag.

Leistungsumfang

  • Risikoeinstufung von KI-Systemen nach der KI-Verordnung
  • Transparenz- und Kennzeichnungspflichten
  • Sichere Nutzung von KI-Tools im Arbeitsalltag, etwa Chatbots
  • Umgang mit sensiblen Daten bei KI-Eingaben
  • Grundlage für eine unternehmensinterne KI-Nutzungsrichtlinie
  • Teilnahmenachweis zur Dokumentation der Nachweispflicht
  • Schulungen in Präsenz vor Ort oder online
KI-Schulungen anfragen →

NIS-2-Schulungen

Pflichten, Meldewege und persönliche Haftung nach der NIS-2-Richtlinie und dem BSI-Gesetz.

Leistungsumfang

  • Überblick über Betroffenheit, Pflichten und Fristen
  • Risikomanagement-Maßnahmen nach Stand der Technik
  • Meldeprozess für erhebliche Sicherheitsvorfälle
  • Persönliche Haftung der Geschäftsführung
  • Zugeschnitten auf Geschäftsführung und IT-Verantwortliche
  • Teilnahmenachweis zur Dokumentation der Nachweispflicht
  • Schulungen in Präsenz vor Ort oder online
NIS-2-Schulungen anfragen →

Kombiniert

Themen lassen sich kombinieren, etwa DSGVO und KI-Recht in einer Schulung, ebenso Schulungen für mehrere Standorte oder Sprachen gleichzeitig.

Kombi-Schulung anfragen →

Alle Preise zzgl. der gesetzlichen USt. Anfahrtskosten für Präsenzschulungen außerhalb von Frankfurt am Main und dem Rhein-Main-Gebiet auf Anfrage.

Awareness & Pflicht

Sensibilisierung als wirksamste Maßnahme.

Trotz technischer Sicherheitsmaßnahmen können Datenpannen entstehen, z. B. durch Fehl-Adressierung, falschen Anhang und Phishing-Klicks. Regelmäßige Schulung ist deshalb zugleich gesetzliche Pflicht und die wirksamste organisatorische Schutzmaßnahme. Präsenzschulungen halten wir in Frankfurt am Main und im Rhein-Main-Gebiet, bundesweit und darüber hinaus online.

Warum Schulungen Pflicht sind

Die Sensibilisierung der Mitarbeitenden ist ausdrückliche Aufgabe des Datenschutzbeauftragten (Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO) und Teil der technisch-organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO. Der Teilnahmenachweis dokumentiert die Erfüllung der Rechenschaftspflicht.

Themen, die wir abdecken

  • DSGVO-Grundlagen für alle Mitarbeitenden
  • Phishing, Social Engineering und sicherer Umgang mit Daten
  • KI-Verordnung und NIS-2
  • Rollenspezifisch für HR, Marketing, Vertrieb und IT
  • Vertiefung für Geschäftsführung und Führungskräfte

Praxis statt Standardfolien

Wir schulen an typischen Fehlerquellen aus Ihrem Arbeitsalltag statt an generischen Beispielen, in Präsenz oder online, mit Teilnahmenachweis zur Dokumentation.

Sie brauchen eine Schulung?

Rufen Sie uns an. Das erste Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

Häufige Fragen

Was vor einer Schulung gefragt wird.

Sind Schulungen gesetzlich vorgeschrieben?
Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO verpflichtet den Datenschutzbeauftragten zur Sensibilisierung und Schulung der mit der Verarbeitung befassten Mitarbeitenden.
Wie oft müssen Schulungen wiederholt werden?
Eine feste Taktung schreibt das Gesetz nicht vor. In der Praxis empfiehlt sich eine jährliche Auffrischung, dazu eine Einweisung für neue Mitarbeitende beim Eintritt.
Schulen Sie auch zu KI-Recht und NIS-2?
Ja. Neben DSGVO-Grundlagenschulungen bieten wir vertiefende Schulungen zur KI-Verordnung (Risikoeinstufung, Transparenzpflichten, siehe Künstliche Intelligenz im Unternehmen) und zu NIS-2 (Meldepflichten, Risikomanagement, siehe NIS-2-Beratung) an, zugeschnitten auf die Rolle der Teilnehmenden.
Wie lange dauert eine Schulung?
Grundlagenschulungen dauern typisch 60 bis 90 Minuten, Vertiefungsschulungen für Führungskräfte oder Fachabteilungen 2 bis 3 Stunden.
Welche Bußgelder und Strafen drohen?
Hier greifen mehrere Regelwerke nebeneinander. DSGVO (Art. 83 DSGVO). Verstöße gegen die Grundsätze der Verarbeitung, die Rechtsgrundlagen, die Betroffenenrechte oder die Übermittlung in ein Drittland (Art. 83 Abs. 5 DSGVO): bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes. Verstöße gegen die Pflichten von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern, etwa Verarbeitungsverzeichnis, Sicherheit der Verarbeitung, Meldepflicht bei Datenpannen oder Benennung eines Datenschutzbeauftragten (Art. 83 Abs. 4 DSGVO): bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Maßgeblich ist jeweils der höhere Betrag. Neben dem Bußgeld kann eine Aufsichtsbehörde die Verarbeitung anordnen, beschränken oder untersagen; § 42 BDSG stellt bestimmte vorsätzliche Handlungen zusätzlich unter Strafe, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. KI-Verordnung (Art. 99 der Verordnung (EU) 2024/1689). Verbotene KI-Praktiken nach Art. 5 KI-Verordnung, etwa Social Scoring oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz (Art. 99 Abs. 3 KI-Verordnung): bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes. Verstöße gegen die übrigen Pflichten, etwa die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten aus Art. 50 KI-Verordnung (Art. 99 Abs. 4 KI-Verordnung): bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. Falsche, unvollständige oder irreführende Angaben gegenüber Behörden (Art. 99 Abs. 5 KI-Verordnung): bis zu 7,5 Mio. € oder 1 % des weltweiten Jahresumsatzes. Maßgeblich ist jeweils der höhere Betrag. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt umgekehrt der jeweils niedrigere Betrag (Art. 99 Abs. 6 KI-Verordnung). NIS-2 (Richtlinie (EU) 2022/2555, in Deutschland umgesetzt im BSI-Gesetz). Besonders wichtige Einrichtungen: bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Wichtige Einrichtungen: bis zu 7 Mio. € oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes. Maßgeblich ist jeweils der höhere Betrag. Hinzu kommt die persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung für die Umsetzung der Risikomanagement-Maßnahmen.