Die NIS-2-Richtlinie erweitert den Kreis regulierter Unternehmen erheblich und wird in Deutschland über das novellierte BSI-Gesetz (BSIG) umgesetzt. Betroffen sind weit mehr als klassische IT-Unternehmen, von Energie und Gesundheit über Abfallwirtschaft bis zum verarbeitenden Gewerbe. Betroffene Unternehmen in Frankfurt am Main, im Rhein-Main-Gebiet und bundesweit begleiten wir auf Wunsch auch vor Ort.
Wer betroffen ist
Maßgeblich sind Sektor und Unternehmensgröße: Unterschieden wird zwischen besonders wichtigen und wichtigen Einrichtungen. Auch Zulieferer werden über Lieferketten-Klauseln in die Pflicht genommen, selbst wenn sie gesetzlich nicht betroffen sind.
Die Kernpflichten
- Risikomanagement-Maßnahmen nach Stand der Technik (Art. 21 der NIS-2-Richtlinie, § 30 BSIG)
- Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle (Frühwarnung 24 h, Meldung 72 h, Abschlussbericht nach einem Monat)
- Persönliche Verantwortung und Haftung der Geschäftsleitung (Art. 20 der NIS-2-Richtlinie, § 38 BSIG)
- Sicherheitsanforderungen an die Lieferkette
Erst prüfen, dann umsetzen
Eine belastbare Betroffenheitsanalyse steht am Anfang. Eine erste Orientierung liefert unser kostenfreier NIS-2-Check; die verbindliche Einstufung und Umsetzung begleiten wir anschließend.
Auch ein negatives Ergebnis hat Wert. Sie erhalten eine dokumentierte Einstufung, die Sie Ihrer Geschäftsleitung, Ihren Auftraggebern und Ihrer Versicherung vorlegen können.