NIS-2 Betroffenheitsanalysen

NIS-2, rechtssicher umgesetzt.

Betroffenheit klären, Pflichten umsetzen, Meldewege einrichten.

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Was wir leisten

Vom Muss bis zum Mehrwert.

Wir klären Ihre Betroffenheit als besonders wichtige oder wichtige Einrichtung nach der NIS-2-Richtlinie und dem novellierten BSI-Gesetz (BSIG), richten Risikomanagement- und Meldeprozesse ein und begleiten die Umsetzung technischer und organisatorischer Mindestanforderungen.

  • Betroffenheitsanalyse nach Sektor, Größe und Lieferkettenrolle
  • Gap-Analyse gegen die NIS-2-Mindestanforderungen
  • Risikomanagement-Maßnahmen nach Stand der Technik
  • Meldeprozess für erhebliche Sicherheitsvorfälle
  • Schulung der Geschäftsführung zur persönlichen Haftung

So arbeiten wir

Von der Einstufung bis zum Meldeweg.

  1. Schritt 01

    Betroffenheitsanalyse

    Wir prüfen Sektor, Unternehmensgröße und Lieferkettenrolle und stufen Sie als besonders wichtige, wichtige oder nicht betroffene Einrichtung ein.

  2. Schritt 02

    Gap-Analyse

    Wir gleichen den Ist-Zustand Ihrer IT-Sicherheit mit den NIS-2-Mindestanforderungen ab.

  3. Schritt 03

    Umsetzung & Meldewege

    Wir richten Risikomanagement-Maßnahmen und den Meldeprozess für erhebliche Sicherheitsvorfälle ein und schulen die Geschäftsführung.

Ihr Invest

Ein Paket, klar kalkulierbar.

Pauschalpreis für die verbindliche Einstufung, Umsetzungsunterstützung optional dazubuchbar.

NIS-2-Betroffenheitsanalyse

ab 1.000 € pauschal

zzgl. USt.

Preis abhängig von Sektor, Größe und Zahl der Standorte

Leistungsumfang

  • Prüfung von Sektor und Unternehmensgröße
  • Bewertung der Rolle in der Lieferkette
  • Verbindliche Einstufung als besonders wichtige, wichtige oder nicht betroffene Einrichtung
  • Schriftliche Dokumentation des Ergebnisses

Optional

  • Umsetzungsunterstützung bei Bedarf
NIS-2-Betroffenheitsanalyse anfragen →

NIS-2 & BSIG

Cybersicherheit, gesetzlich gefordert.

Die NIS-2-Richtlinie erweitert den Kreis regulierter Unternehmen erheblich und wird in Deutschland über das novellierte BSI-Gesetz (BSIG) umgesetzt. Betroffen sind weit mehr als klassische IT-Unternehmen, von Energie und Gesundheit über Abfallwirtschaft bis zum verarbeitenden Gewerbe. Betroffene Unternehmen in Frankfurt am Main, im Rhein-Main-Gebiet und bundesweit begleiten wir auf Wunsch auch vor Ort.

Wer betroffen ist

Maßgeblich sind Sektor und Unternehmensgröße: Unterschieden wird zwischen besonders wichtigen und wichtigen Einrichtungen. Auch Zulieferer werden über Lieferketten-Klauseln in die Pflicht genommen, selbst wenn sie gesetzlich nicht betroffen sind.

Die Kernpflichten

  • Risikomanagement-Maßnahmen nach Stand der Technik (Art. 21 der NIS-2-Richtlinie, § 30 BSIG)
  • Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle (Frühwarnung 24 h, Meldung 72 h, Abschlussbericht nach einem Monat)
  • Persönliche Verantwortung und Haftung der Geschäftsleitung (Art. 20 der NIS-2-Richtlinie, § 38 BSIG)
  • Sicherheitsanforderungen an die Lieferkette

Erst prüfen, dann umsetzen

Eine belastbare Betroffenheitsanalyse steht am Anfang. Eine erste Orientierung liefert unser kostenfreier NIS-2-Check; die verbindliche Einstufung und Umsetzung begleiten wir anschließend.

Auch ein negatives Ergebnis hat Wert. Sie erhalten eine dokumentierte Einstufung, die Sie Ihrer Geschäftsleitung, Ihren Auftraggebern und Ihrer Versicherung vorlegen können.

Sind Sie von NIS-2 betroffen?

Rufen Sie uns an. Das erste Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

Häufige Fragen

Was zur Betroffenheit gefragt wird.

Ist NIS-2 in Deutschland unmittelbar geltendes Recht?
Nein. NIS-2 ist eine EU-Richtlinie (EU 2022/2555) und muss von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland erfolgt dies durch die Novelle des BSI-Gesetzes (BSIG) im Rahmen des NIS2UmsuCG, das die konkreten Pflichten, Bußgelder und Meldewege für deutsche Unternehmen festlegt.
Wie läuft die NIS-2-Prüfung ab?
Zunächst führen wir die Anwendungsbereichsprüfung durch: Wir bewerten Sektor, Unternehmensgröße und Lieferkettenrolle und stufen Sie als besonders wichtige, wichtige oder nicht betroffene Einrichtung ein. Bei Betroffenheit gleichen wir den Ist-Zustand Ihrer IT-Sicherheit mit den NIS-2-Mindestanforderungen ab (Gap-Analyse). Auf Wunsch begleiten wir anschließend die Umsetzung: Risikomanagement-Maßnahmen, der Meldeprozess für erhebliche Sicherheitsvorfälle und die Schulung der Geschäftsführung.
Wie unterscheidet sich die Beratung vom kostenfreien NIS-2-Check?
Der NIS-2-Check liefert eine sofortige Selbsteinschätzung in drei Fragen. Die Beratung geht in die Tiefe: Einstufung, Gap-Analyse und Begleitung bei der Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Bis wann muss ein Sicherheitsvorfall gemeldet werden?
Eine Frühwarnung ist binnen 24 Stunden nach Kenntnisnahme fällig, eine vollständige Meldung binnen 72 Stunden, ein Abschlussbericht spätestens einen Monat nach der Meldung.
Welche Bußgelder und Strafen drohen?
Besonders wichtige Einrichtungen: bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Wichtige Einrichtungen: bis zu 7 Mio. € oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes. Maßgeblich ist jeweils der höhere Betrag. Hinzu kommt die persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung für die Umsetzung der Risikomanagement-Maßnahmen.