Datenpanne? Jetzt zählt jede Stunde.
Datenpanne? Rufen Sie an. Bewertung, Meldung, Dokumentation.
Was wir leisten
Vom Muss bis zum Mehrwert.
Bei einer Datenschutzverletzung übernehmen wir Bewertung, fristgerechte Meldung an die Aufsichtsbehörde, Kommunikation mit Betroffenen und die revisionssichere Dokumentation, mit erhöhter Priorität für unsere Mandanten.
- Risikobewertung
- Fristgerechte Meldung an die Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO)
- Betroffenen-Kommunikation (Art. 34 DSGVO)
- Kommunikation mit Behörden und Kunden
- Beratung bei informationstechnischer und forensischer Aufarbeitung
- Revisionssichere Dokumentation und Ursachenanalyse
Soforthilfe
Erste Hilfe bei Datenschutzvorfällen.
Die 72-Stunden-Frist nach Art. 33 DSGVO läuft ab dem Moment, in dem Sie von dem Vorfall erfahren. Diese fünf Schritte machen Sie sofort, noch bevor Sie uns erreichen. Sie kosten wenige Minuten und entscheiden später darüber, ob der Vorfall sauber belegbar ist.
- Betroffene Systeme isolieren, aber nicht abschalten und nichts löschen. Spuren sind Beweise.
- Logs und Screenshots sichern, auch Erpresser-Mails.
- Zeitpunkt und Umstände der Kenntnisnahme notieren. Daran hängt die 72-Stunden-Frist.
- Noch keine Information an Betroffene, Kunden oder Presse.
- Mitschreiben, wer wann was gemacht hat.
Danach rufen Sie an: +49 (0)69 27 13 57 20-0. Es meldet sich ein Mitarbeiter, keine Hotline. Außerhalb der Bürozeiten schreiben Sie uns eine E-Mail an info@datenschutzfrankfurt.de mit dem Stichwort „Datenpanne“ im Betreff und Ihrer Telefonnummer oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
So arbeiten wir
Vier Schritte zum Ziel.
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Schritt 01
Erstbewertung
Sie melden den Vorfall, wir bewerten binnen wenigen Stunden das Risiko für die Betroffenen und die Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO.
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Schritt 02
Meldung an die Aufsichtsbehörde
Bei Meldepflicht übernehmen wir die fristgerechte Meldung binnen 72 Stunden nach Art. 33 DSGVO.
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Schritt 03
Benachrichtigung der Betroffenen
Besteht ein hohes Risiko für die Betroffenen, übernehmen wir auch deren Benachrichtigung nach Art. 34 DSGVO.
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Schritt 04
Dokumentation & Nachsorge
Revisionssichere Dokumentation des Vorfalls, Ursachenanalyse und Ableitung von Sofort- und Folgemaßnahmen zur Vermeidung erneuter Vorfälle.
Datenpanne
72 Stunden, die zählen.
Bei einer Datenschutzverletzung läuft die Uhr: Die Meldung an die Aufsichtsbehörde ist binnen 72 Stunden ab Kenntnis Pflicht (Art. 33 DSGVO). Wer erst dann anfängt, Zuständigkeiten zu klären, verliert wertvolle Zeit. Bei Mandanten in Frankfurt am Main, im Rhein-Main-Gebiet und bundesweit sind wir im Ernstfall auch kurzfristig vor Ort.
Was als meldepflichtige Verletzung gilt
Eine „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ (Art. 4 Nr. 12 DSGVO) ist jede Vernichtung, jeder Verlust, jede Veränderung sowie jede unbefugte Offenlegung oder jeder unbefugte Zugang, ob durch Hackerangriff, verlorenes Notebook oder eine falsch adressierte E-Mail.
Die Fristen im Überblick
- Meldung an die Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden (Art. 33 DSGVO)
- Benachrichtigung der Betroffenen unverzüglich bei hohem Risiko (Art. 34 DSGVO)
- Dokumentation aller Vorfälle, auch der nicht meldepflichtigen
Was wir übernehmen
Risikobewertung binnen weniger Stunden, fristgerechte Meldung, Kommunikation mit Behörde und Betroffenen sowie revisionssichere Dokumentation und Ursachenanalyse, mit erhöhter Priorität für unsere Mandanten.
Weitere Leistungen
Was wir sonst noch abdecken.
- Externer Datenschutzbeauftragter
- Beratung im Datenschutz
- Schulungen (DSGVO, KI, NIS-2)
- Künstliche Intelligenz im Unternehmen
- NIS-2 Betroffenheitsanalysen
- Website-Compliance
- Datenschutz-Siegel
- Vertragsprüfung & Vertragsgestaltung
- Datenschutz-Management-System (DSMS)
- 360° Beratung (Schönberger & Dielmann)
Aus dem Blog
Vertiefende Beiträge zum Thema.
Häufige Fragen