Datenschutzvorfall-Management

Datenpanne? Jetzt zählt jede Stunde.

Datenpanne? Rufen Sie an. Bewertung, Meldung, Dokumentation.

Was wir leisten

Vom Muss bis zum Mehrwert.

Bei einer Datenschutzverletzung übernehmen wir Bewertung, fristgerechte Meldung an die Aufsichtsbehörde, Kommunikation mit Betroffenen und die revisionssichere Dokumentation, mit erhöhter Priorität für unsere Mandanten.

  • Risikobewertung
  • Fristgerechte Meldung an die Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO)
  • Betroffenen-Kommunikation (Art. 34 DSGVO)
  • Kommunikation mit Behörden und Kunden
  • Beratung bei informationstechnischer und forensischer Aufarbeitung
  • Revisionssichere Dokumentation und Ursachenanalyse

Soforthilfe

Erste Hilfe bei Datenschutzvorfällen.

Die 72-Stunden-Frist nach Art. 33 DSGVO läuft ab dem Moment, in dem Sie von dem Vorfall erfahren. Diese fünf Schritte machen Sie sofort, noch bevor Sie uns erreichen. Sie kosten wenige Minuten und entscheiden später darüber, ob der Vorfall sauber belegbar ist.

  1. Betroffene Systeme isolieren, aber nicht abschalten und nichts löschen. Spuren sind Beweise.
  2. Logs und Screenshots sichern, auch Erpresser-Mails.
  3. Zeitpunkt und Umstände der Kenntnisnahme notieren. Daran hängt die 72-Stunden-Frist.
  4. Noch keine Information an Betroffene, Kunden oder Presse.
  5. Mitschreiben, wer wann was gemacht hat.

Danach rufen Sie an: +49 (0)69 27 13 57 20-0. Es meldet sich ein Mitarbeiter, keine Hotline. Außerhalb der Bürozeiten schreiben Sie uns eine E-Mail an info@datenschutzfrankfurt.de mit dem Stichwort „Datenpanne“ im Betreff und Ihrer Telefonnummer oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

So arbeiten wir

Vier Schritte zum Ziel.

  1. Schritt 01

    Erstbewertung

    Sie melden den Vorfall, wir bewerten binnen wenigen Stunden das Risiko für die Betroffenen und die Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO.

  2. Schritt 02

    Meldung an die Aufsichtsbehörde

    Bei Meldepflicht übernehmen wir die fristgerechte Meldung binnen 72 Stunden nach Art. 33 DSGVO.

  3. Schritt 03

    Benachrichtigung der Betroffenen

    Besteht ein hohes Risiko für die Betroffenen, übernehmen wir auch deren Benachrichtigung nach Art. 34 DSGVO.

  4. Schritt 04

    Dokumentation & Nachsorge

    Revisionssichere Dokumentation des Vorfalls, Ursachenanalyse und Ableitung von Sofort- und Folgemaßnahmen zur Vermeidung erneuter Vorfälle.

Datenpanne

72 Stunden, die zählen.

Bei einer Datenschutzverletzung läuft die Uhr: Die Meldung an die Aufsichtsbehörde ist binnen 72 Stunden ab Kenntnis Pflicht (Art. 33 DSGVO). Wer erst dann anfängt, Zuständigkeiten zu klären, verliert wertvolle Zeit. Bei Mandanten in Frankfurt am Main, im Rhein-Main-Gebiet und bundesweit sind wir im Ernstfall auch kurzfristig vor Ort.

Was als meldepflichtige Verletzung gilt

Eine „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ (Art. 4 Nr. 12 DSGVO) ist jede Vernichtung, jeder Verlust, jede Veränderung sowie jede unbefugte Offenlegung oder jeder unbefugte Zugang, ob durch Hackerangriff, verlorenes Notebook oder eine falsch adressierte E-Mail.

Die Fristen im Überblick

  • Meldung an die Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden (Art. 33 DSGVO)
  • Benachrichtigung der Betroffenen unverzüglich bei hohem Risiko (Art. 34 DSGVO)
  • Dokumentation aller Vorfälle, auch der nicht meldepflichtigen

Was wir übernehmen

Risikobewertung binnen weniger Stunden, fristgerechte Meldung, Kommunikation mit Behörde und Betroffenen sowie revisionssichere Dokumentation und Ursachenanalyse, mit erhöhter Priorität für unsere Mandanten.

Sie brauchen Beratung im Datenschutz?

Rufen Sie uns an. Das erste Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

Häufige Fragen

Was im Ernstfall als Erstes gefragt wird.

Muss jede Datenpanne gemeldet werden?
Nein, nur wenn ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen besteht. Wir bewerten das Risiko im Einzelfall und dokumentieren auch die Entscheidung gegen eine Meldung, wie es Art. 33 Abs. 5 DSGVO verlangt.
Wie schnell muss gemeldet werden?
Binnen 72 Stunden nach Kenntnisnahme, wenn ein Risiko besteht. Bei hohem Risiko für die Betroffenen ist zusätzlich eine Benachrichtigung der Betroffenen ohne unangemessene Verzögerung nach Art. 34 DSGVO erforderlich.
Was, wenn der Vorfall außerhalb der Bürozeiten passiert?
Außerhalb der Bürozeiten schreiben Sie uns eine E-Mail an info@datenschutzfrankfurt.de mit dem Stichwort „Datenpanne“ im Betreff und Ihrer Telefonnummer oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen. Laufende Mandate bearbeiten wir mit erhöhter Priorität. Die 72-Stunden-Frist nach Art. 33 DSGVO läuft unabhängig von Wochentag und Uhrzeit ab dem Moment Ihrer Kenntnis, deshalb zählt jede Stunde, die Sie früher dokumentieren.
Übernehmen Sie auch die forensische Aufarbeitung des Vorfalls?
Wir beraten bei der informationstechnischen und forensischen Aufarbeitung und koordinieren bei Bedarf spezialisierte IT-Forensik-Dienstleister, während wir die rechtliche Bewertung, Meldung und Dokumentation federführend übernehmen.
Welche Bußgelder und Strafen drohen?
Verstöße gegen die Grundsätze der Verarbeitung, die Rechtsgrundlagen, die Betroffenenrechte oder die Übermittlung in ein Drittland (Art. 83 Abs. 5 DSGVO): bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes. Verstöße gegen die Pflichten von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern, etwa Verarbeitungsverzeichnis, Sicherheit der Verarbeitung, Meldepflicht bei Datenpannen oder Benennung eines Datenschutzbeauftragten (Art. 83 Abs. 4 DSGVO): bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Maßgeblich ist jeweils der höhere Betrag. Neben dem Bußgeld kann eine Aufsichtsbehörde die Verarbeitung anordnen, beschränken oder untersagen; § 42 BDSG stellt bestimmte vorsätzliche Handlungen zusätzlich unter Strafe, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.