Datenschutzberatung, punktgenau und praxisnah.
Anlassbezogene DSGVO-Beratung für jeden Unternehmensbereich.
Was wir leisten
Vom Muss bis zum Mehrwert.
Wir begleiten Sie bei der Entwicklung von Produkten, Dienstleistungen, Apps, Software und Co, um eine datenschutzkonforme Umsetzung Ihres Projekts zu gewährleisten. Ebenso beraten wir Sie zu allen anderen datenschutzrechtlichen Themen.
- Verfahrensverzeichnis nach Art. 30 DSGVO
- Auftragsverarbeitungsverträge prüfen und gestalten
- Datenschutzfolgenabschätzungen
- Bearbeitung von Betroffenenrechten
- Begleitung bei der Entwicklung Ihrer digitalen Projekte (z. B. Apps, Software)
So arbeiten wir
Drei Schritte zum Ziel.
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Schritt 01
Anlassgespräch
Sie schildern den konkreten Anlass, Aufsichtsanfrage, geplante Verarbeitung, Datenpanne. Wir hören zu und priorisieren.
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Schritt 02
Prüfung & Beratung
Wir prüfen Sach- und Rechtslage gegen DSGVO + BDSG und geben eine schriftliche Einschätzung mit Handlungsempfehlung.
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Schritt 03
Umsetzung
Auf Wunsch begleiten wir die Umsetzung, Vertragsanpassung, Mitarbeiterschulung, Behördenkommunikation, etc.
DSGVO im Unternehmen
Datenschutz, wann immer Sie ihn brauchen.
Die DSGVO betrifft jeden Prozess, in dem personenbezogene Daten verarbeitet werden, von der Bewerbung über den Newsletter bis zum Cloud-Dienst. Gute Beratung ersetzt Vorlagen-Compliance durch Entscheidungen, die zu Ihren realen Datenflüssen passen. Unternehmen in Frankfurt am Main, im Rhein-Main-Gebiet und bundesweit beraten wir auf Wunsch auch vor Ort.
Wann sich Beratung besonders lohnt
- Anfrage oder Prüfung durch die Aufsichtsbehörde
- Neue Verarbeitung, neues Tool, neue Software, neue App, Website-Relaunch, etc.
- Auskunfts-, Lösch- oder Schadensersatzverlangen von Betroffenen
- Einführung von KI-Systemen oder umfangreichem Tracking
- Unklare Rechtsgrundlage oder Drittland-Transfer (z. B. US-Dienste)
Die Pflichten, die wirklich zählen
- Rechtsgrundlage für jede Verarbeitung (Art. 6 DSGVO)
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO)
- Auftragsverarbeitungsverträge mit Dienstleistern (Art. 28 DSGVO)
- Betroffenenrechte fristgerecht bearbeiten (Art. 12 bis 22 DSGVO)
- Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO) und ggf. Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO)
Beratung statt Textbausteine
Wir prüfen Sach- und Rechtslage gegen DSGVO und BDSG und liefern eine schriftliche Einschätzung mit priorisierter Handlungsempfehlung, verständlich formuliert und auf Wunsch bis in die Umsetzung begleitet. So wird Datenschutz vom Bremsklotz zum belastbaren Fundament.
Weitere Leistungen
Was wir sonst noch abdecken.
- Externer Datenschutzbeauftragter
- Schulungen (DSGVO, KI, NIS-2)
- Künstliche Intelligenz im Unternehmen
- NIS-2 Betroffenheitsanalysen
- Datenschutzvorfall-Management
- Website-Compliance
- Datenschutz-Siegel
- Vertragsprüfung & Vertragsgestaltung
- Datenschutz-Management-System (DSMS)
- 360° Beratung (Schönberger & Dielmann)
Aus dem Blog
Vertiefende Beiträge zum Thema.
Häufige Fragen