Externer Datenschutzbeauftragter

Externe Datenschutzbeauftragte, in Frankfurt am Main, im Rhein-Main-Gebiet und bundesweit.

Schnell und qualifiziert bestellt, ohne langfristige Bindung.

Zu den Paketen ↓

Was wir leisten

Vom Muss bis zum Mehrwert.

Als externer Datenschutzbeauftragter etablieren wir ein modernes Datenschutz-Management-System, sind Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und schulen Ihr Team.

  • Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter und Meldung an die zuständigen Behörden (Art. 37 DSGVO)
  • Erfassung des Ist-Zustands und Gap-Analyse (Bestandsaufnahme)
  • Prüfung und Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO), Prüfung und Erstellung von Datenschutzerklärungen (Art. 13 DSGVO, Art. 14 DSGVO)
  • Interne Richtlinien für Mitarbeiter
  • Lieferantenbewertung, Prüfung von Dienstleistern und Auftragsverarbeitungsverträgen (Art. 28 DSGVO)
  • Nutzung unseres cloudbasierten Datenschutz-Management-Systems (DSMS)

So arbeiten wir

Vier Schritte zum Ziel.

  1. Schritt 01

    Erstgespräch

    Kostenfrei, ohne Bindung. Wir hören zu, klären Anforderungen aus Branche und Datenintensität, nennen Aufwand und Honorar, meist binnen 24 Stunden.

  2. Schritt 02

    Bestellung

    Schriftliche Bestellung gemäß Art. 37 DSGVO, danach die Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde.

  3. Schritt 03

    Bestandsaufnahme

    Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, AVVs, technisch-organisatorische Maßnahmen, wir nehmen auf, was vorhanden ist.

  4. Schritt 04

    Laufende Betreuung

    Aufsichts-Schnittstelle, Mitarbeiterschulungen, Datenpannen-Response, Datenschutzfolgenabschätzungen. Kalkulierbare Monatspauschale ab 249 € zzgl. USt.

Ihr Invest

Drei Pakete, kalkulierbar pro Monat.

Ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittener monatlicher Stunden-Retainer statt Stundenlotterie. Alle Pakete haben denselben Leistungsumfang und unterscheiden sich nur beim Stundenkontingent, dem Retainer und den Kosten für die Bestandsaufnahme.

Paket

Kompakt

Für Start-ups & kleine Unternehmen mit überschaubarer Datenstruktur

ab 249 € / Monat

zzgl. USt.

Stundenkontingent 2 Std. / Monat
RetainerEin Retainer ist eine feste, wiederkehrende Pauschale für ein vereinbartes Stundenkontingent, planbar statt Einzelabrechnung. Der Zeitraum gibt an, über welche Periode das Kontingent läuft. Monatlich
Zusatzstunde 200 €
Bestandsaufnahme 500 €
Kompakt anfragen →

Paket

Plus

Für große Unternehmen mit komplexer Datenstruktur.

ab 999 € / Monat

zzgl. USt.

Stundenkontingent 8 Std. / Monat
RetainerEin Retainer ist eine feste, wiederkehrende Pauschale für ein vereinbartes Stundenkontingent, planbar statt Einzelabrechnung. Der Zeitraum gibt an, über welche Periode das Kontingent läuft. Halbjährlich
Zusatzstunde 200 €
Bestandsaufnahme 1.500 €
Plus anfragen →

Leistungsumfang unserer Pakete

In jedem der drei Pakete enthalten, unabhängig von Stundenkontingent und Retainer.

Basisumfang

  • Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter und Meldung an die zuständigen Behörden (Art. 37 DSGVO)
  • Erfassung des Ist-Zustands und Gap-Analyse (Bestandsaufnahme)
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO)
  • Erstellung von Datenschutzerklärungen (Art. 13 DSGVO, Art. 14 DSGVO)
  • Prüfung von Dienstleistern und Auftragsverarbeitungsverträgen (Art. 28 DSGVO)
  • Nutzung unseres cloudbasierten Datenschutz-Management-Systems (DSMS)
  • Persönlicher Ansprechpartner

Optional zubuchbar

  • Interne Richtlinien für Mitarbeiter
  • Schulung von Mitarbeitern und Geschäftsführung
  • Nutzung unserer cloudbasierten Whistleblower-Plattform (HinSchG)

Individuell

Wenn keines der Pakete passt: Preis, Zusatzstundensatz, Bestandsaufnahme-Pauschale und Stundenkontingent sind flexibel (Kalenderhalbjahr-Retainer), Leistungen nach individuellem Bedarf.

Individuelles Angebot anfragen →

Alle Preise zzgl. der gesetzlichen USt. Zusatzstunden außerhalb des monatlichen Retainer-Kontingents werden viertelstundengenau zum genannten Stundensatz abgerechnet. Die Pakete laufen ohne Mindestlaufzeit und sind mit drei Monaten Frist zum Monatsende kündbar (§ 7 AGB).

Bestellpflicht & Rolle

Wann ein Datenschutzbeauftragter Pflicht ist.

Ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten (DSB) bestellen muss, hängt nicht allein von der Mitarbeiterzahl ab. Wir klären die Pflicht, übernehmen die Rolle extern und werden zur Schnittstelle gegenüber der Aufsichtsbehörde. Mandanten in Frankfurt am Main, im Rhein-Main-Gebiet betreuen wir persönlich, die laufende Arbeit läuft ortsunabhängig.

In folgenden Fällen greift die Bestellpflicht

  • Mindestens 20 Personen ständig mit automatisierter Verarbeitung beschäftigt (§ 38 BDSG)
  • Kerntätigkeit ist umfangreiche, regelmäßige Überwachung von Betroffenen (Art. 37 DSGVO)
  • Umfangreiche Verarbeitung besonderer Datenkategorien (z. B. Gesundheitsdaten)
  • Tätigkeiten, die eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordern

Intern oder extern bestellen?

Ein externer DSB bringt Fachkunde ohne Interessenkonflikt, unterliegt nicht dem besonderen Kündigungsschutz eines internen Beauftragten und ist über eine Berufshaftpflicht abgesichert. Sie sparen Aufbau-, Schulungs- und Vertretungskosten und binden keine internen Ressourcen.

Aufgaben des DSB (Art. 39 DSGVO)

  • Unterrichtung und Beratung der Geschäftsführung und Mitarbeitenden
  • Überwachung der Einhaltung von DSGVO und BDSG
  • Beratung und Begleitung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen
  • Zusammenarbeit mit und Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde

Haftung und Bußgelder

Wer trotz Pflicht keinen DSB benennt, riskiert bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 83 Abs. 4 DSGVO). Verstöße gegen Grundsätze oder Betroffenenrechte können bis zu 20 Mio. € oder 4 % kosten (Abs. 5). Die Verantwortung bleibt bei der Geschäftsführung. Ein bestellter DSB reduziert dieses Risiko und schafft nachweisbare Strukturen.

Sie brauchen Beratung im Datenschutz?

Rufen Sie uns an. Das erste Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

Häufige Fragen

Was Unternehmen zum externen Datenschutzbeauftragten wissen wollen.

Ab welcher Unternehmensgröße muss ich einen DSB bestellen?
Sobald in Ihrem Unternehmen mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, ist die Bestellung gesetzlich vorgeschrieben (§ 38 BDSG). Auch unabhängig von der Mitarbeiterzahl kann die Pflicht bestehen, etwa bei umfangreicher Verarbeitung besonderer Datenkategorien (z. B. Gesundheitsdaten, genetische Daten, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen) oder Profiling.
Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?
Ab 249 € monatlich zzgl. USt. im Paket „Kompakt“ für kleine Unternehmen bis 20 Mitarbeitende, gestaffelt nach Unternehmensgröße und Datenstruktur bis zum Paket „Plus“. Die passende Pauschale nennen wir Ihnen verbindlich im Erstgespräch, keine versteckten Stundensätze.
Wie lange dauert die Bestellung?
In der Regel 1 bis 2 Wochen vom Erstgespräch bis zur formalen Bestellung gemäß Art. 37 DSGVO. Parallel richten wir das Datenschutz-Management-System auf und melden die Bestellung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde an.
Was passiert bei einer Datenpanne?
Datenpannen bearbeiten wir für unsere Mandanten mit erhöhter Priorität. Innerhalb von 72 Stunden ist die Meldung an die Aufsichtsbehörde nach Art. 33 DSGVO Pflicht, wir übernehmen die Bewertung, Meldung und Kommunikation, dokumentieren den Vorfall und entwickeln Sofort- und Folgemaßnahmen.
Welche Bußgelder und Strafen drohen?
Verstöße gegen die Grundsätze der Verarbeitung, die Rechtsgrundlagen, die Betroffenenrechte oder die Übermittlung in ein Drittland (Art. 83 Abs. 5 DSGVO): bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes. Verstöße gegen die Pflichten von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern, etwa Verarbeitungsverzeichnis, Sicherheit der Verarbeitung, Meldepflicht bei Datenpannen oder Benennung eines Datenschutzbeauftragten (Art. 83 Abs. 4 DSGVO): bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Maßgeblich ist jeweils der höhere Betrag. Neben dem Bußgeld kann eine Aufsichtsbehörde die Verarbeitung anordnen, beschränken oder untersagen; § 42 BDSG stellt bestimmte vorsätzliche Handlungen zusätzlich unter Strafe, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.