360° Beratung (Schönberger & Dielmann)

360° Beratung, Alles unter einem Dach.

Datenschutz und Recht, gemeinsam mit Schönberger & Dielmann.

Was wir leisten

Vom Muss bis zum Mehrwert.

Über unsere Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Schönberger & Dielmann decken wir auch IT-Recht, Wettbewerbsrecht, IP-Recht, Vertragsrecht und Prozessführung ab.

  • Datenschutz-Consulting + anwaltliche Vertretung
  • IT-Recht, Wettbewerbsrecht, IP-Recht, Vertragsrecht
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
  • Eine Anlaufstelle für alle digitalen Rechtsfragen
  • Eingespielte Zusammenarbeit unter einem Dach

So arbeiten wir

Drei Schritte zum Ziel.

  1. Schritt 01

    Bedarfsklärung

    Sie schildern den Sachverhalt, IT-vertraglicher Konflikt, Wettbewerbsverstoß. Sie schildern den SV und wir ermitteln den Beratungsbedarf.

  2. Schritt 02

    Mandatsaufnahme

    Bei reinem Datenschutzbedarf übernimmt datenschutz frankfurt. Bei anwaltlichem Anteil tritt Schönberger & Dielmann hinzu, über die etablierte Kooperation.

  3. Schritt 03

    Integrierte Bearbeitung

    Abgestimmte Strategie. Ein Team. Außergerichtlich und vor Gericht.

360°-Begleitung

Sechs Bereiche aus unserer Rundum-Beratung.

Wählen Sie einen Bereich, um zu sehen, was die 360°-Begleitung dort konkret bedeutet.

360°

Datenschutz

DSGVO-Beratung, externe Datenschutzbeauftragung und das Datenschutz-Management-System erbringen wir selbst, mit eigenem Team.

Erbracht von datenschutz frankfurt

Mehr als nur Datenschutz

Wo Consulting auf Recht trifft.

Datenschutzfragen enden selten an deren Grenzen. Über unsere Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Schönberger & Dielmann decken wir angrenzende Rechtsgebiete nahtlos ab, ohne dass Sie eine Kanzlei suchen müssen. Beide Häuser sitzen im Rhein-Main-Gebiet und arbeiten für Mandanten in Frankfurt am Main, aus dem Rhein-Main-Gebiet sowie bundesweit aus einer Hand.

Die Schnittmengen des Datenschutzrechts.

  • Abmahnungen und Wettbewerbsrecht
  • IT- und Vertragsrecht (AVV, Lizenzen, SaaS-Verträge)
  • Urheberrecht, IP-Recht
  • Arbeitsrechtliche Fragen des Beschäftigtendatenschutzes
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

Ihre Vorteile

Datenschutz-Consulting und anwaltliche Vertretung greifen ineinander, eingespielt und ohne Reibungsverluste. Eine Anlaufstelle für alle digitalen Rechtsfragen spart Zeit, Abstimmung und Kosten.

Sie brauchen Beratung im Datenschutz?

Rufen Sie uns an. Das erste Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

Häufige Fragen

FAQ zu unserer Kooperation mit Schönberger & Dielmann

Wie funktioniert die Kooperation mit Schönberger & Dielmann?
In Bad Homburg v.d.H. sitzen beide Häuser unter demselben Dach, in der Kaiser-Friedrich-Promenade 6. Mandate werden über vereinbarte Schnittstellen übergeben, der Mandant hat eine zentrale Ansprechperson, die intern koordiniert.
Welche Rechtsgebiete deckt die Kooperation ab?
IT-Recht, Wettbewerbsrecht (UWG), Markenrecht, Urheberrecht, IP-Recht, Vertragsrecht, gewerblicher Rechtsschutz, alles, was sich aus digitalen Geschäftsmodellen ergibt.
Für wen eignet sich die 360-Grad-Beratung?
Für Unternehmen, deren Anliegen über reinen Datenschutz hinausgeht, etwa bei Vertragsstreitigkeiten mit IT-Dienstleistern, Abmahnungen wegen Wettbewerbs- oder Markenrechtsverstößen, oder wenn eine datenschutzrechtliche Frage zugleich zivilrechtlich durchgesetzt werden muss.
Muss ich datenschutz frankfurt und Schönberger & Dielmann separat beauftragen?
Nein. Sie erhalten ein Mandat mit zentraler Ansprechperson; die interne Aufteilung zwischen datenschutz frankfurt und Schönberger & Dielmann übernehmen wir, abgestimmt auf den jeweiligen Rechtsgebiets-Schwerpunkt.
Welche Bußgelder und Strafen drohen?
Verstöße gegen die Grundsätze der Verarbeitung, die Rechtsgrundlagen, die Betroffenenrechte oder die Übermittlung in ein Drittland (Art. 83 Abs. 5 DSGVO): bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes. Verstöße gegen die Pflichten von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern, etwa Verarbeitungsverzeichnis, Sicherheit der Verarbeitung, Meldepflicht bei Datenpannen oder Benennung eines Datenschutzbeauftragten (Art. 83 Abs. 4 DSGVO): bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Maßgeblich ist jeweils der höhere Betrag. Neben dem Bußgeld kann eine Aufsichtsbehörde die Verarbeitung anordnen, beschränken oder untersagen; § 42 BDSG stellt bestimmte vorsätzliche Handlungen zusätzlich unter Strafe, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.