Datenschutz, ganzheitlich gedacht.
Elf Bausteine, die ineinandergreifen, von der Erstberatung über die Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter bis zum nachweisbaren Datenschutz-Siegel.
Übersicht
Elf Leistungen, ein Anspruch.
Jede Leistung ist ein eigener Auftrag mit klar definiertem Aufwand und Honorar. Sie können einzeln beauftragen oder kombinieren.
- Schriftliche Bestellung gemäß Art. 37 DSGVO
- Schnittstelle zu Aufsichtsbehörden
- Mitarbeiterschulungen vor Ort und online
- Haftpflichtversicherung als externer DSB
- Beratung im Datenschutz Anlassbezogene DSGVO-Beratung für jeden Unternehmensbereich.
- Schulungen (DSGVO, KI, NIS-2) Mitarbeitende und Geschäftsführung sicher im Umgang mit personenbezogenen Daten, KI und NIS-2.
- Künstliche Intelligenz im Unternehmen DSGVO und KI-Verordnung im Einklang, von der Tool-Auswahl bis zur Mitarbeiter-Richtlinie.
- NIS-2 Betroffenheitsanalysen Betroffenheit klären, Pflichten umsetzen, Meldewege einrichten.
- Datenschutzvorfall-Management Datenpanne? Rufen Sie an. Bewertung, Meldung, Dokumentation.
- Website-Compliance Cookies, Tracking, Datenschutzerklärung, Impressum und Drittland-Transfers geprüft.
- Datenschutz-Siegel Sichtbares Vertrauenssignal für Ihre Website, jährlich re-zertifiziert.
- Vertragsprüfung & Vertragsgestaltung AVVs und Datenschutzverträge geprüft oder passgenau erstellt, je nach Bedarf.
- Datenschutz-Management-System (DSMS) Ihre DSGVO-Dokumentation zentral, geprüft und mit unserer Expertise betreut.
- 360° Beratung (Schönberger & Dielmann) Datenschutz und Recht, gemeinsam mit Schönberger & Dielmann.
Ein Partner, alle Themen
Datenschutz ist kein Nebenbei-Thema.
Datenschutz zieht sich durch jeden Unternehmensbereich, von HR über Marketing bis IT. Statt einzelne Baustellen isoliert zu lösen, bündeln wir alle Themen bei einem Ansprechpartner, der Ihr Unternehmen kennt.
Womit Unternehmen zu uns kommen
- Klärung der Bestellpflicht und externe Datenschutzbeauftragung
- Website-Compliance, Cookie-Banner und Abmahnrisiken
- Datenpanne mit 72-Stunden-Meldefrist (Art. 33 DSGVO)
- Neue Pflichten aus EU-KI-Verordnung und NIS-2
- Prüfung und Gestaltung von Auftragsverarbeitungsverträgen (Art. 28 DSGVO)
- Anfragen und Prüfungen der Aufsichtsbehörde
Von der Pflicht zur belastbaren Struktur
Wir liefern keine Vorlagen-Compliance, sondern Prozesse, die im Alltag tragen, dokumentiert in einem Datenschutz-Management-System als prüfungssicherem Rückgrat.
Regionale Nähe, bundesweite Betreuung
Ansässig in Bad Homburg, betreuen wir Mandanten in Frankfurt am Main, im Rhein-Main-Gebiet und bundesweit, vor Ort ebenso wie per Videokonferenz und gesichertem Datenraum.
Aus dem Blog
Vertiefende Beiträge zum Thema.
Häufige Fragen