Interner Datenschutzbeauftragter

Ein interner Datenschutzbeauftragter unterscheidet sich kategorisch von einem externen Datenschutzbeauftragten. Aus diesem Grund sollten Unternehmen genau zwischen diesen beiden Datenschutzbeauftragten differenzieren können. Die Entscheidung der Wahl ist dabei überaus ernst zu nehmen.

Das sind die Unterscheide zwischen einem internen und einem externen Datenschutzbeauftragten

Die Einstellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) beschäftigt in diesen Zeiten viele Unternehmen. Dabei müssen sie vor allem entscheiden, ob sie einen internen oder externen Mitarbeiter mit dieser Aufgabe betrauen möchten. In diesem Punkt gilt es einige Faktoren zu bedenken. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf die Bereiche Haftung, Stellung, Kosten, Akzeptanz und weitere.

Haftung

Unterläuft dem internen Datenschutzbeauftragten ein Fehler, so muss die Geschäftsführung die Verantwortung für den Vorfall tragen. Diese betreffen oftmals Verstöße gegen die DSGVO und auch das Haftungsrisiko des Unternehmens. Der externe Datenschutzbeauftragte ist entsprechend versichert und übernimmt im Zweifelsfall einen Teil der Haftung.

Stellung

Der interne DSB ist ein Angestellter eines Unternehmens oder Betriebes und genießt verschiedene Vorzüge wie Kündigungsschutz. Der externe DSB arbeitet allerdings als Dienstleister nach anderen Vertragsregeln. Verschiedene Faktoren wie Laufzeiten lassen sich dabei individuell regeln.

Kosten

Für interne DSB sind verschiedene Zusatzkosten fällig, die sich vorab oftmals kaum beziffern lassen. Diese betreffen mitunter die Weiterbildung zum Datenschutzbeauftragten oder Fachlektüre. Bei einem externen DSB fallen diese Leistungen jedoch weg. Dennoch kommen für einen externen Datenschutzbeauftragten Kosten auf, die jedoch alle vertraglich festgelegt sind.

Fachwissen

Während sich der interne DSB erst gesondertes Fachwissen aneignen muss, kommt der externe DSB direkt mit allen nötigen Qualifikationen. Allerdings muss sich der externe DSB zunächst mit allen im Betrieb oder Unternehmen gängigen Abläufen vertraut machen.

Verfügbarkeit

Nicht immer steht ein interner DSB zur Verfügung. Ihm stehen nämlich wie allen anderen Mitarbeitern auch Krankheitstage, Urlaubstage oder Fortbildungen zu. In diesen Fällen ist ein Vertreter zu benennen. Datenschutz Frankfurt verfügt hingegen über viele externe Datenschutzbeauftragte. Fällt ein Experte aufgrund von Krankheit oder anderen Unpässlichkeiten aus, ist ein Ersatz unverzüglich zur Stelle.

Akzeptanz

Zumeist ist ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter ein fester Bestandteil des Teams. Die externe Fachkraft muss sich hingegen erst im Unternehmen behaupten, um die Akzeptanz aller Mitarbeiter zu erhalten. Dennoch ist eine hervorragende und kompetente Datenschutzberatung durch den externen DSB zu jeder Zeit gegeben.

Die Vor- und Nachteile eines internen Datenschutzbeauftragten

Ist ein interner Datenschutzbeauftragter für das Unternehmen interessant, so nimmt diese Position ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen ein. Allerdings darf nicht jeder Angestellte diese Stelle antreten. Sowohl die Geschäftsleitung als auch Mitarbeiter, die in Interessenkonflikte mit ihrer Beruf und dem Amt als Datenschutzbeauftragter geraten könnten, sind auszuschließen. Gleichwohl ist es IT-Leitern, Personalchefs sowie Marketing-Leitern ebenso nicht möglich, die Funktion als interner DSB zu übernehmen. Nur Personen, die über Fachkenntnisse im Datenschutz verfügen und der Verantwortung gewachsen sind, sind mit der Aufgabe zu betrauen.

Die Vor- und Nachteile eines externen Datenschutzbeauftragten

Ein externer Datenschutzbeauftragter gehört dem Unternehmen nicht an, sondern arbeitet als Dienstleister. Er besitzt eine spezielle Ausbildung und verfügt somit über umfangreiches Fachwissen im Bereich Datenschutzrecht. Als Experte auf seinem Gebiet ist er imstande, allen Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten nachzukommen. Das bedeutet, dass ein externer DSB überaus vertrauenswürdig mit personenbezogenen Daten und Mitarbeiterdaten umgeht. Der Beauftragte kennt sich mit sämtlichen Datenschutzverstößen aus. Diese Kenntnisse setzt er im Berufsalltag bei Verarbeitung persönlicher Daten und bei der Überwachung am Arbeitsplatz um.

 

Ob Datenschutz an Schulen, bei Behörden oder in Unternehmen: Ein externer Berater weiß, welche Datenschutzgrundsätze anfallen, wenn es gilt Telefongespräche aufzuzeichnen oder E-Mails zu kontrollieren. Er verfügt über umfangreiches Know-how im Rahmen von Homeoffice Datenschutz, Mitarbeiter Fotos, Datenlöschung, Videoüberwachung oder Krankendaten. Deshalb ist ein externer DSB immer eine gute Wahl, kennt er sich mit der aktuellen Gesetzeslage bestens aus.

Fazit

Ein interner Datenschutzbeauftragter ist zunächst erst einmal zu bestimmen und muss sich anschließend nötiges Grundwissen zulegen. Ein externer Datenschutzbeauftragter steht hingegen direkt mit Fachwissen zur Verfügung. Er berät das Unternehmen kompetent und zuverlässig in allen datenschutzrechtlichen Bereichen. Unternehmen und Betriebe, die keine wertvolle Zeit verstreichen möchten, wenden sich daher am besten sofort an die Datenschutzberatung Frankfurt. Das moderne und motivierte Team steht seinen Kunden zur Seite und leistet Hilfestellung bei der Erstellung eines zuverlässigen Datenschutz Managements.

 

Bild: AdobeStock_244721903, dp@pic

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