Informationssicherheitsbeauftragter

In der heutigen Zeit stellen Informationen ein wertvolles Gut dar. Wer wichtige Daten verliert, muss oft mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen. Deshalb ist es wichtig zu verstehen, dass kein IT-System eine 100-prozentige Sicherheit garantieren kann. Dennoch gibt es eine Möglichkeit, das Risiko von Datenpannen weitestgehend zu minimieren: Ein Informationssicherheitsbeauftragter unterstützt das Unternehmen dabei, sensible und personenbezogene Daten bestmöglich zu schützen.

Was macht ein Informationssicherheitsbeauftragter?

Ein Informationssicherheitsbeauftragter ist ein Experte der Unternehmen hinsichtlich der Informationssicherheit unterstützt. Als Fachmann auf seinem Gebiet kann er dabei helfen, die mangelnde IT-Sicherheit im Betrieb zu verbessern. Dass ein solcher Experte notwendig ist, liegt fast immer daran, dass die Kenntnisse vor Ort fehlen oder die Zeit nicht ausreicht. Der Sicherheitsbeauftragte für die IT-Sicherheit agiert dabei als dem Unternehmen unterstellter und zentraler Ansprechpartner.

Diese Form der Unternehmensleistung hilft dabei, den Datenschutz am Arbeitsplatz zu verbessern und Datenschutzverstöße zu minimieren. Damit dieses Ziel Erfolg hat, erfüllen die Experten verschiedene Aufgaben:

  • Sie schulen die Mitarbeiter des Unternehmens, um ein besseres Verständnis für IT-Sicherheit zu schaffen.
  • Ein Informationssicherheitsbeauftragter berät die Geschäftsführung hinsichtlich relevanter Schritte.
  • Sie führen interne Audits durch, bei denen die Experten regelmäßig den Stand aller sicherheitsrelevanten Faktoren prüfen.
  • Der Information Security Officer ist zudem der wichtigste Ansprechpartner bei Fragen und Problemen.
  • Die IT-Spezialisten unterstützen das Unternehmen bei der Ausarbeitung von Sicherheitskonzepten sowie der Umsetzung aktueller Vorschriften.

So unterscheidet sich der ISB vom Datenschutzbeauftragten

Während der Datenschutzbeauftragte mittlerweile in vielen Unternehmen zu finden ist, ist das Aufgabenfeld von Informationssicherheitsbeauftragten weniger bekannt. Der wohl wichtigste Unterschied ist, dass ein Informationssicherheitsbeauftragter keine Pflicht ist. Der Datenschutzbeauftragte hingegen ist für viele Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Neben diesem zentralen Aspekt gibt es jedoch weitere Unterschiede:

  • Die Hauptaufgabe eines Datenschutzbeauftragten besteht darin, personenbezogene Daten zu schützen.
  • Ein Beauftragter für Informationssicherheit richtet seinen Fokus hingegen auf ein ganzheitliches Sicherheitskonzept für den Betrieb.
  • Der Informationssicherheitsbeauftragte unterstützt zusätzlich die Unternehmensleitung dabei, die IT-Sicherheit zu erhöhen. Dadurch findet im Management eine maßgebliche Entlastung statt.

Dennoch haben beide Tätigkeitsfelder eine Gemeinsamkeit: Es rentiert sich insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen selten, einen Experten einzustellen. Das liegt in dem begrenzten Aufkommen an alltäglichen Aufgaben begründet. Genau aus diesem Grund entscheiden sich viele Firmen zunächst für eine umfangreiche Datenschutzberatung und bestellen anschließend einen externen Informationssicherheitsbeauftragten.

Darum ist ein Informationssicherheitsbeauftragter für Unternehmen sinnvoll

Für Unternehmen, die sich nicht im klassischen IT-Feld bewegen, gestaltet sich der Umgang mit den neuen Anforderungen der Informationssicherheit häufig als Herausforderung. Wie ist es möglich, die sensiblen Daten bestmöglich vor Hackern zu schützen? Wie können die DSGVO Betroffenenrechte am besten realisiert werden? Diese und weitere Fragen erfordern das fachliche Wissen eines Experten. Ein Informationssicherheitsbeauftragter bietet genau diese fachlichen Kenntnisse aus dem Bereich der IT, die in den meisten Unternehmen fehlen.

Dank dieser Kompetenz sind die Experten dazu in der Lage, Sicherheitskonzepte zu erstellen und moderne Ansätze in die Firma einfließen zu lassen. Der klare Vorteil dabei ist: Der Sicherheitsbeauftragte ist der Unternehmensführung direkt unterstellt und entlastet das Management hinsichtlich zentraler IT-Themen. Auf diese Weise bleibt die Geschäftsführung weiterhin im Bilde, was das Zusammenspiel aus Informationssicherheit und Geschäftsprozessen betrifft. Diese Tatsache wiederum ermöglicht es, dass sie die Konzepte aktiv mitgestalten können, ohne jedoch dafür zuständig zu sein.

Einen ISB intern benennen

Einen Beauftragten für die Informationssicherheit im Unternehmen zu bestellen, erfordert lediglich ein schriftliches Dokument. In ihm benennt die Geschäftsführung eine Person, die anschließend als Informationssicherheitsbeauftragter gilt. Idealerweise sollte ein Datum für den Beginn der Tätigkeit sowie eine Auflistung sämtlicher Aufgaben vorliegen. Anschließend kann der interne Mitarbeiter direkt mit seinen neuen Arbeitsaufgaben beginnen.

Wichtig: Natürlich ist es möglich, einen Angestellten aus der IT-Abteilung als Informationssicherheitsbeauftragten zu bestellen. Allerdings kommt es dabei immer wieder zu Interessenskonflikten oder gar Störungen im Betriebsablauf. Wer keinen Bedarf für einen internen Beauftragten hat, kann deshalb von externen Dienstleistern profitieren.

Diese Vorteile hat ein externer ISB

Ein externer Sicherheitsbeauftragter kann zahlreiche Vorteile mit sich bringen. Welche genau das sind, hängt natürlich von der vorliegenden Situation im Unternehmen ab. Zu den Wichtigsten gehören:

  • Ein externer Dienstleister bringt ein umfangreiches technisches und organisatorisches Wissen mit sich.
  • Da ein externer Informationssicherheitsbeauftragter die internen Prozesse nicht kennt, kann er sie ohne zu werten betrachten und gegebenenfalls Verbesserungen vorschlagen.
  • Aufgrund unterschiedlicher Erfahrungen können die Spezialisten das richtige Konzept für das jeweilige Unternehmen fast immer besser beurteilen.

 

Bild: AdobeStock_198032116, Monster Ztudio

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