DSGVO Rechte

Durch die Einführung der DSGVO hat man die Rechte von Verbrauchern im Hinblick auf den Schutz ihrer Daten seit Mai 2018 erheblich erweitert. Zwar bestand auch zuvor bereits ein Recht auf Löschung sowie ein Recht auf Auskunft nach deutschem Datenschutzrecht. Die DSGVO hat diese Rechte jedoch konsequent erweitert. Außerdem war bisher nicht in jedem Mitgliedsland der Europäischen Union ein Recht auf Auskunft bzw. ein Recht auf Löschung der eigenen Daten in gleicher Weise gegeben. Diesem Umstand trug man durch die der Verordnung zugrundeliegenden Richtlinie Rechnung. Daher schuf man ein europaweit einheitliches Recht auf Auskunft bzw. Recht auf Löschung.

Ein europäisches Grundrecht

Das Grundgesetz sieht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit. Im Gegensatz dazu gibt es in der Menschenrechtscharta der Europäischen Union mit Art. 8 ein eigenes Grundrecht auf Datenschutz.

Diesem Prinzip trägt man durch zwei Punkte Rechnung: Erstens erweiterte man das Recht auf Löschung wie auch das Recht auf Auskunft im Rahmen der DSGVO jeweils erheblich. Zusätzlich schuf man neue Rechte für Verbraucher. Zielsetzung der Europäischen Union war dabei, das Recht der Verbraucher an den eigenen Daten nachhaltig zu stärken. Konkret stellen sich diese neuen Rechte folgendermaßen dar:

Recht auf Auskunft nach DSGVO

Ein Recht auf Auskunft darüber, welche Daten ein Unternehmen speichert, bestand für Verbraucher auch bereits vor Einführung der DSGVO. Allerdings wurde das Recht auf Auskunft im Zuge der Neuerung erweitert. Verbraucher haben nicht nur ein einfaches Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten. Sie können auch die Überlassung einer Kopie dieser Daten verlangen. Außerdem geht es beim Recht auf Auskunft nicht nur darum, die eigenen Daten an sich mitgeteilt zu bekommen.

Auch die Zwecke, zu denen sie gespeichert und verarbeitet werden, müssen Unternehmen angeben. Verbraucher haben außerdem Recht auf Auskunft darüber, welchen Dritten gegenüber die Daten offen gelegt wurden oder wem sie gegebenenfalls überlassen wurden. Insofern hat die DSGVO das Recht auf Auskunft in entscheidender Weise zum Vorteil von Verbrauchern ausgebaut.

Recht auf Löschung nach DSGVO

Neben dem Recht auf Auskunft besteht eine Reihe weiterer Rechte zugunsten von Verbrauchern gegenüber Unternehmen. Neuerungen hat dabei auch das Recht auf Löschung erfahren. Dieses geht zurück auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. In dieser stellte das Gericht fest, dass es ein „Recht auf Vergessenwerden“ gibt. Dieses Recht auf Vergessenwerden ist am einfachsten zu erzielen durch ein möglichst weitgehendes Recht auf Löschung persönlicher Daten. Entsprechend umfangreich hat man das Recht auf Löschung in der DSGVO. Dies betrifft vor allem die Verpflichtung zur Löschung von Daten ohne besondere Aufforderung durch den Inhaber derselben.

Dies betrifft nach 17 Abs. 1 DSGVO etwa den Fall, dass der Zweck, für den die Daten ursprünglich erhoben wurden, inzwischen weggefallen ist. Selbst wenn dann ein neuer Grund für die Fortführung der Speicherung besteht: Es bedarf einer erneuten Einwilligung durch den betroffenen Verbraucher. Anderenfalls hat eine Löschung ohne besondere Aufforderung automatisch zu erfolgen. Gleiches gilt, wenn der Verbraucher die Einwilligung zur Speicherung und Nutzung der persönlichen Daten widerruft. In diesem Fall haben Unternehmen nur eine Möglichkeit, die Daten weiterhin gespeichert zu halten: Wenn für die Speicherung ein entsprechend berechtigtes Interesse vorliegt. Anderenfalls greift das Recht auf Löschung.

Beispiel:

Die berechtigten Interessen des Unternehmens auf Fortführung der Speicherung der Daten gehen etwa dann dem Recht auf Löschung des Verbrauchers vor, wenn eine durch den Verbraucher bestellte Ware bereits geliefert aber noch nicht gezahlt wurde. In diesem Fall hat das Unternehmen ein vitales Interesse daran, die Adresse des Kunden gespeichert zu lassen. Diese ist für die Einleitung zivilrechtlicher Schritte nämlich zwingend notwendig. Ohne Speicherung müsste man sie erst auf komplizierte Weise neu beschaffen.

Fazit:

Für Unternehmen ist der Datenschutz durch die DSGVO deutlich komplizierter geworden. Rechte von Verbrauchern wie das Recht auf Auskunft oder auch das Recht auf Löschung wurden gestärkt und zum Teil entscheidend erweitert. Dies betrifft insbesondere ein deutlich umfangreicheres Recht auf Auskunft, welches sich nicht nur auf die Daten als solche, sondern auch auf die Zwecke der Nutzung bezieht. Einhergehend mit der steigenden Komplexität des Datenschutzes für Unternehmen ist natürlich auch das Risiko zur Abmahnung bei Dateschnutzverstoß gestiegen.

Leave a Reply