Arbeiten trotz Krankschreibung

Arbeiten trotz Krankschreibung: Die rechtliche Lage

Mitarbeiter, die trotz Krankschreibung arbeiten möchten, dürfen grundsätzlich ihren beruflichen Tätigkeiten nachgehen. Die Arbeit trotz Krankschreibung ist gesetzlich nicht verboten: Bei der Bescheinigung durch den Arzt handelt es sich lediglich um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Ihr Zweck ist es festzustellen, ob ein Mensch dazu in der Lage ist, die im Arbeitsvertrag festgelegten Tätigkeiten zu erfüllen. Zusätzlich enthält sie eine Prognose, wann die Genesung vermutlich eintritt.

Da sich in solchen Fällen immer die Frage „wer haftet?“, stellt, sollten Mitarbeiter ihre Arbeitgeber über ihre vorzeitige Rückkehr informieren. Auf diese Weise ist der Vorgesetzte dazu imstande, die Situation konkret einzuschätzen. Schließlich könnten sich aus dem Sachverhalt rechtliche Konsequenzen ergeben, die es zu vermeiden gilt. Während die Tätigkeit im Büro selten ein Problem darstellt, ist bei der Arbeit an schweren Maschinen oder der Teilnahme am Straßenverkehr Vorsicht geboten.

Erscheint der Mitarbeiter unangekündigt am Arbeitsplatz, sollten Vorgesetzte am besten ein persönliches Gespräch suchen. Besprechungen rund um die Gesundheit einer Person sind in der Arbeitsstätte kritisch zu beurteilen. Da es sich dabei um personenbezogene Daten handelt, unterliegen sie dem allgemeinen Datenschutz am Arbeitsplatz. Das bedeutet wiederum, dass die DSGVO Betroffenenrechte gelten und Datenschutzverstöße die Folge sein könnten. Anstatt die vorliegende Situation in der Anwesenheit der Kollegen zu besprechen ist es also besser, das eigene Büro zu wählen. Dort kann ein vertrauliches Gespräch stattfinden. Anschließend wird das Team gegebenenfalls über die Situation informiert.

Fürsorgepflicht: Arbeitgeber sind in der Verantwortung

Arbeiten trotz Krankschreibung ist längst keine Seltenheit mehr. Obwohl es Arbeitnehmern freisteht, vorzeitig im Betrieb zu erscheinen, bleiben die Fürsorgepflichten erhalten. Die Rechtsgrundlage zu dieser Pflicht ist im Arbeitsrecht nicht klar definiert. Im Allgemeinen versteht man darunter jedoch die Rücksichtnahme auf sämtliche Rechtsgüter, einschließlich Körper und Gesundheit. Wenn sich Mitarbeiter krankmelden und dennoch arbeiten, sollten die zuständigen Führungskräfte oder der Chef sich also vergewissern, dass es dem Mitarbeiter tatsächlich gut geht. Hin und wieder ist es ein besonderer Termindruck oder das Gefühl, zu oft unpässlich gewesen zu sein, was die Menschen zurück zur Arbeit drängt. Das ist im Zweifelsfall allerdings nicht nur ein Problem für den kranken Angestellten, sondern auch für die direkten Kollegen.

Wichtig: Es steht immer wieder zur Debatte, ob der Versicherungsschutz greift, falls ein Mitarbeiter mit Krankschreibung im Büro erscheint. Der Schutz der Versicherung ist in diesem Fall kein Problem – er gilt gemäß den allgemeingültigen Voraussetzungen. Mitarbeiter, die einen Unfall während der Arbeitszeit haben, sind trotz der AU versichert.

Dürfen Arbeitgeber krankgeschriebene Mitarbeiter nach Hause schicken?

Entscheidet sich ein Mitarbeiter dafür zu arbeiten, trotz Krankschreibung, bleibt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bestehen. Grundsätzlich ist es einem krankgeschriebenen Arbeitnehmer nicht verboten, zur Arbeit zu erscheinen. Dennoch ist der Arbeitgeber erst dann auf der sicheren Seite, wenn er sich vergewissert hat, ob der Mitarbeiter tatsächlich einsatzfähig wirkt. Ist das nicht der Fall, lässt sich nicht sicherstellen, dass die vereinbarten Pflichten des Arbeitsvertrags gezielt umgesetzt werden. In einem solchen Szenario ist es besser, den Arbeitnehmer nach Hause zu schicken. Alternativ können Arbeitgeber sich mit einer Gesundschreibung absichern. Diese sollte gemäß den Vorgaben zur Verarbeitung persönlicher Daten aufbewahrt werden. Auf diese Weise ist das Unternehmen abgesichert, sollte es trotz allem zu einem Zwischenfall während der Arbeitszeit oder auf dem Arbeitsweg kommen.

Übrigens: Krankgemeldete Mitarbeiter einzuplanen ist nicht möglich. Dadurch würden Arbeitgeber ihre Fürsorgepflichten vernachlässigen und der Arbeitnehmer könnte auf Schadensersatz klagen. Deshalb ist es zwar möglich, dass Mitarbeiter trotz AU ihre Arbeit wieder aufnehmen, andersherum besteht jedoch keine Möglichkeit für den Arbeitgeber.

 

Bild: AdobeStock_228091917, LIGHTFIELD STUDIOS

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